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3W Power S.A. / AEG Power Solutions: Anleihegläubiger stimmen Restrukturierungskonzept zu
26.01.18 09:15
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - 3W Power S.A. (ISIN LU1072910919 / WKN A114Z9), die Holding-Gesellschaft der AEG Power Solutions Gruppe gibt bekannt, dass die heutige zweite Gläubigerversammlung der 2014/2019 Unternehmensanleihe mit einem Quorum von 48,98% beschlussfähig war und dem Restrukturierungskonzept der Gesellschaft mit einer Mehrheit von rund 85,3% zugestimmt hat, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:
Zudem steht bereits jetzt fest, dass die parallel laufende Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der 2015/2020 Wandelanleihe (ISIN DE000A1Z9U50 / WKN A1Z9U5) mit einem Quorum von mindestens 75% beschlussfähig sein und dem Restrukturierungskonzept der Gesellschaft mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen wird.
Damit hat die Gesellschaft einen wesentlichen Meilenstein ihres Restrukturierungsplans erreicht.
Allerdings hat ein Anleihegläubiger in der heutigen zweiten Gläubigerversammlung gegen den Beschluss der 2014/2019 Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1ZJZB9 / WKN A1ZJZB) Widerspruch eingelegt. Die Gesellschaft muss nun abwarten, ob dieser Anleihegläubiger Anfechtungsklage erheben wird; die Gesellschaft ist jedoch zuversichtlich, dass eine derartige Anfechtungsklage in einem Freigabeverfahren überwunden werden kann. (Ad hoc vom 25.01.2018) (26.01.2018/alc/n/a)
Zudem steht bereits jetzt fest, dass die parallel laufende Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der 2015/2020 Wandelanleihe (ISIN DE000A1Z9U50 / WKN A1Z9U5) mit einem Quorum von mindestens 75% beschlussfähig sein und dem Restrukturierungskonzept der Gesellschaft mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen wird.
Damit hat die Gesellschaft einen wesentlichen Meilenstein ihres Restrukturierungsplans erreicht.
Allerdings hat ein Anleihegläubiger in der heutigen zweiten Gläubigerversammlung gegen den Beschluss der 2014/2019 Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1ZJZB9 / WKN A1ZJZB) Widerspruch eingelegt. Die Gesellschaft muss nun abwarten, ob dieser Anleihegläubiger Anfechtungsklage erheben wird; die Gesellschaft ist jedoch zuversichtlich, dass eine derartige Anfechtungsklage in einem Freigabeverfahren überwunden werden kann. (Ad hoc vom 25.01.2018) (26.01.2018/alc/n/a)
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