3W Power: Eckdaten für Ausübung der Optionsrechte der Anleihegläubiger - Anleihenews


23.07.18 09:45
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - 3W Power S.A., die Holding-Gesellschaft der AEG Power Solutions Gruppe gibt bekannt, dass sämtliche Voraussetzungen zur Vollziehung der Gläubigerbeschlüsse vom 25. Januar 2018 beider Unternehmensanleihen (ISIN DE000A1ZJZB9 / WKN A1ZJZB und ISIN DE000A1Z9U50 / WKN A1Z9U5) erfüllt sind, folglich die Beschlüsse unverzüglich vollzogen werden und die Gesellschaft die finalen Maßnahmen zur Umsetzung ihres Restrukturierungsplans, einschließlich insbesondere des Optionsausübungszeitraums für Anleihegläubiger gefolgt von einer Barkapitalerhöhung von EUR 400.000 auf EUR 7.970.787, unverzüglich einleiten kann und wird, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Die Optionsausübungsperiode für Gläubiger beider Unternehmensanleihen (ISIN DE000A1ZJZB9 und ISIN DE000A1Z9U50) beginnt am 1. August 2018 und endet am 22. August 2018 (jeweils inklusive). Für weitere Informationen betreffend die Ausübung der Optionsrechte wird auf den Prospekt vom 20. Juli 2018 sowie die Angebote zur Optionsrechtsausübung, welche um den 25. Juli 2018 auf der Webseite der Gesellschaft (www.aegps.com) und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, verwiesen.

Am 9. Mai 2018 hatte die Hauptversammlung der 3W Power S.A. unter anderem beschlossen, genehmigtes Kapital zur Sicherung der Bedienung der Optionsrechte der Anleihegläubiger zu schaffen, und den Verwaltungsrat der Gesellschaft entsprechend ermächtigt, neue Aktien unter Ausschluss vorrangiger Bezugsrechte existierender Aktionäre auszugeben.

Die Abwicklung der Optionsrechtsausübung und die Durchführung der Barkapitalerhöhung von EUR 400.000 auf EUR 7.970.787 werden voraussichtlich um den 31. August 2018 stattfinden. Die Gesellschaft plant, direkt im Anschluss die mit den Beschlüssen vom 25. Januar 2018 reduzierten Nennbeträge der Schuldverschreibungen an diejenigen Anleihegläubiger zurückzuzahlen, die ihre Optionsrechte nicht ausüben; ausübende Anleihegläubiger verzichten auf die Rückzahlung. (Pressemitteilung vom 20.07.2018) (23.07.2018/alc/n/a)