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Anleiheemittent SolarWorld: Oberlandesgericht Köln erteilt Freigabebeschlüsse - Anleihenews
13.01.14 13:38
anleihencheck.de
Westerburg (www.anleihencheck.de) - Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen erteilt, so das Unternehmen in der aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Meldung:
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 und gegen die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 (ISIN XS0478864225 / WKN A1CR73) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. sowie die gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00. Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 / WKN A1H3W6) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum Restrukturierungskonzept wird auf die Ad hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013 Bezug genommen.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:
www.solarworld.de/investor-relations (13.01.2014/alc/n/a)
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 und gegen die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 (ISIN XS0478864225 / WKN A1CR73) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. sowie die gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00. Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 / WKN A1H3W6) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum Restrukturierungskonzept wird auf die Ad hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013 Bezug genommen.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:
www.solarworld.de/investor-relations (13.01.2014/alc/n/a)



