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19.11.13 , anleihencheck.de
SdK rät Inhabern von getgoods.de-Anleihen zur Interessensbündelung

Westerburg (www.anleihencheck.de) - Wie in einer Pressemitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zu lesen ist, rät SdK den vom Insolvenzantrag der getgoods.de AG (ISIN DE0005560601/ WKN 556060) betroffenen Inhabern von Anleihen (ISIN DE000A1PGVS9/ WKN A1PGVS) zur Interessensbündelung. Es sei zu erwarten, dass die Anleihe nicht mehr am 2. Oktober 2017 zurückbezahlt werde und künftig auch keine Zinszahlungen mehr geleistet würden. Nach Meinung von SdK sei die negative Geschäftsentwicklung von getgoods.de eine relative Überraschung gewesen. ... [mehr]


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