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UBM Development beschließt Emission einer 2,750%-Anleihe - Anleihenews
14.10.19 10:15
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die UBM Development AG (die "Emittentin") hat heute die Emission einer neuen Unternehmensanleihe mit einer Laufzeit von sechs Jahren, einer Verzinsung von 2,750% p.a. und einer Stückelung von EUR 500 beschlossen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Das Emissionsvolumen der UBM-Anleihe 2019-2025 (die "UBM-Anleihe 2019") soll bis zu EUR 50 Mio. betragen, mit der Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 120 Mio., und wird sich insbesondere nach der Annahmequote des Umtauschangebots richten. Interessierte Anleger können in der Zeit von voraussichtlich 4.11.-8.11.2019 die Anleihe zeichnen, wobei eine vorzeitige Schließung vorbehalten bleibt. Der Re-Offer Preis wird in der Spanne zwischen 99% und 100% des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen liegen und wird von der Emittentin in Abstimmung mit den Joint Lead Managern unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten nach dem Ende des Umtauschangebots festgelegt und vor Beginn des Bar-Zeichnungsangebots veröffentlicht werden.
Im Rahmen des Umtauschangebots sollen die Inhaber der im Jahr 2015 begebenen 4,250% UBM-Anleihe 2015-2020 (ISIN DE000A18UQM6 / WKN A18UQM) (die "UBM-Anleihe 2015") mit einer Stückelung von EUR 1.000 eingeladen werden, Angebote für den Umtausch in die von der Emittentin neu zu begebende UBM-Anleihe 2019 abzugeben. Die Umtauschfrist wird voraussichtlich am 15.10.2019 beginnen und voraussichtlich am oder um den 31.10.2019 enden. Inhaber von Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2015 sollen bei Annahme des Umtauschangebots durch die Emittentin für eine bestehende Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2015 zwei neue Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2019 (Umtauschverhältnis 1:2) erhalten sowie zusätzlich einen Barausgleichsbetrag von EUR 58,23 je umgetauschter Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2015. Der Barausgleichsbetrag errechnet sich aus den anteiligen Stückzinsen sowie einem Zusatzbetrag. Die Stückzinsen werden EUR 18,23 (je Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2015) betragen. Der Zusatzbetrag wurde in der Höhe von EUR 40,00 (je Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2015) festgelegt.
Nach Abschluss des Umtauschangebots soll die UBM-Anleihe 2019 im verbleibenden Ausmaß in Österreich, Deutschland und Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots und in weiteren Staaten im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten werden (Bar-Zeichnungsangebot).
Die Notierung der UBM-Anleihe 2019 zum Handel im Amtlichen Handel (Corporates Prime) der Wiener Börse ist beabsichtigt.
Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Billigung eines Prospekts durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde. (14.10.2019/alc/n/a)
Das Emissionsvolumen der UBM-Anleihe 2019-2025 (die "UBM-Anleihe 2019") soll bis zu EUR 50 Mio. betragen, mit der Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 120 Mio., und wird sich insbesondere nach der Annahmequote des Umtauschangebots richten. Interessierte Anleger können in der Zeit von voraussichtlich 4.11.-8.11.2019 die Anleihe zeichnen, wobei eine vorzeitige Schließung vorbehalten bleibt. Der Re-Offer Preis wird in der Spanne zwischen 99% und 100% des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen liegen und wird von der Emittentin in Abstimmung mit den Joint Lead Managern unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten nach dem Ende des Umtauschangebots festgelegt und vor Beginn des Bar-Zeichnungsangebots veröffentlicht werden.
Nach Abschluss des Umtauschangebots soll die UBM-Anleihe 2019 im verbleibenden Ausmaß in Österreich, Deutschland und Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots und in weiteren Staaten im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten werden (Bar-Zeichnungsangebot).
Die Notierung der UBM-Anleihe 2019 zum Handel im Amtlichen Handel (Corporates Prime) der Wiener Börse ist beabsichtigt.
Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Billigung eines Prospekts durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde. (14.10.2019/alc/n/a)
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