SdK ruft Anleiheinhaber der AOC | Die Stadtentwickler GmbH zur Interessensbündelung auf - Anleihenews


30.09.24 14:20
SdK

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die AOC | Die Stadtentwickler GmbH ("AOC") hat am 27.09.2024 bekannt gegeben, dass die Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt hat, so die SdK in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

AOC hatte im Jahr 2022 die Unternehmensanleihe 2022/2027 (ISIN DE000A3MQBD5 / WKN A3MQBD) emittiert und bereits zuvor hatte die Unternehmensgruppe Projektanleihen bei Kapitalanlegern platziert. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") ruft daher alle Inhaber der Anleihen zur Interessensbündelung auf.

Im Gegensatz zu einem regulären Insolvenzverfahren führt bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die Geschäftsführung des Unternehmens weiterhin die Geschäfte. Es wird somit kein starker Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt, sondern ein Sachwalter überwacht die Geschäftsführung.

Die SdK bietet allen Anleiheinhabern an, sich hier auf unserer Homepage für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK regelmäßig über das von der AOC betriebene Eigenverwaltungsverfahren berichten wird. Betroffene Anleiheinhaber können sich ferner durch die SdK kostenlos auf der kommenden Gläubigerversammlung vertreten lassen. Ferner unterstützt die SdK die Anleiheinhaber gegebenenfalls bei der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle.

Den Mitgliedern der SdK stehen wir unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne für Fragen zur Verfügung. (30.09.2024/alc/n/a)






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DE000A3MQBD5 A3MQBD 1,50 € 0,50 €