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Huber Automotive beruft 1. Abstimmung für Anleihegläubiger ein - Anleihenews
19.03.24 08:47
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Huber Automotive AG hat die Aufforderung zur Stimmabgabe sowie die dafür erforderlichen Dokumente im Bundesanzeiger und auf der eigenen Internetseite für die Anleihegläubigerversammlung veröffentlicht, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A2TR430 / WKN A2TR43) vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern. Die Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten.
Die Abstimmung erfolgt ohne Versammlung. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 2. bis 4. April 2024 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden. (Pressemitteilung vom 18.03.2024) (19.03.2024/alc/n/a)
Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A2TR430 / WKN A2TR43) vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern. Die Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten.
Die Abstimmung erfolgt ohne Versammlung. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 2. bis 4. April 2024 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden. (Pressemitteilung vom 18.03.2024) (19.03.2024/alc/n/a)


