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Huber Automotive: Anleiheinhaber stimmen dem Beschlussvorschlag der Gesellschaft mit großer Mehrheit zu - Anleihenews
06.05.25 12:50
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Ad hoc-Mitteilung der Huber Automotive AG vom 06.05.2025:
Die Huber Automotive AG gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00% Inhaberschuldverschreibung 2019/2027 (ISIN DE000A2TR430 / WKN A2TR43) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 5. Mai 2025 mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben.
Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie im Gegenantrag vom 24. April 2025 von Herrn Seibold zur zweiten Gläubigerversammlung veröffentlicht, mit EUR 7.356.000 JA-Stimmen (das entspricht 89,61% der abgegebenen gültigen Stimmen) und EUR 853.000 NEIN-Stimmen, zugestimmt.
Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere den
• Verzicht auf 50% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen mit Besserungsschein und Verzicht auf anteilige Zinsen;
• Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Zinszahlungen auf Endfälligkeit für Zinsen auf die Schuldverschreibungen seit dem 16. April 2024;
• Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a) und (j) der Anleihebedingungen sowie auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB.
Ansprechpartner IR/PR:
Torsten Biallas
b-communication
Tel: +49 172 4229605
Email: t.biallas@b-communication.dehttps://www.eqs-news.com/de/news/ad-hoc/huber-automotive-ag-inhaber-der-anleihe-stimmen-dem-beschlussvorschlag-der-gesellschaft-mit-grosser-mehrheit-zu/cdd5942f-4e53-4399-bc9b-fcd5171ddb81_de (06.05.2025/alc/n/a)
Die Huber Automotive AG gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00% Inhaberschuldverschreibung 2019/2027 (ISIN DE000A2TR430 / WKN A2TR43) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 5. Mai 2025 mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben.
Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie im Gegenantrag vom 24. April 2025 von Herrn Seibold zur zweiten Gläubigerversammlung veröffentlicht, mit EUR 7.356.000 JA-Stimmen (das entspricht 89,61% der abgegebenen gültigen Stimmen) und EUR 853.000 NEIN-Stimmen, zugestimmt.
• Verzicht auf 50% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen mit Besserungsschein und Verzicht auf anteilige Zinsen;
• Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Zinszahlungen auf Endfälligkeit für Zinsen auf die Schuldverschreibungen seit dem 16. April 2024;
• Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a) und (j) der Anleihebedingungen sowie auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB.
Ansprechpartner IR/PR:
Torsten Biallas
b-communication
Tel: +49 172 4229605
Email: t.biallas@b-communication.dehttps://www.eqs-news.com/de/news/ad-hoc/huber-automotive-ag-inhaber-der-anleihe-stimmen-dem-beschlussvorschlag-der-gesellschaft-mit-grosser-mehrheit-zu/cdd5942f-4e53-4399-bc9b-fcd5171ddb81_de (06.05.2025/alc/n/a)


