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Huber Automotive: Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung und Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung
10.04.24 08:45
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Aktuelle Pressemitteilung der Huber Automotive AG:
Der Vorstand der Huber Automotive AG (die "Gesellschaft") teilt im Hinblick auf die am 18. März 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend die durch die Gesellschaft begebene bis zu EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2TR430 / WKN A2TR43) mit, dass das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d. h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 10.230.000) nicht gegeben war und somit durch die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG kein Beschluss gefasst wurde.
Nach den Feststellungen des Abstimmungsleiters wurden insgesamt für Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 7.412.000 eine gleichlautende Anzahl an Stimmen abgegeben. Die Gesellschaft wird umgehend eine Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung einberufen, für deren Beschlussfähigkeit dann gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d. h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) ausreicht. (Pressemitteilung vom 09.04.2024) (10.04.2024/alc/n/a)
Der Vorstand der Huber Automotive AG (die "Gesellschaft") teilt im Hinblick auf die am 18. März 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend die durch die Gesellschaft begebene bis zu EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2TR430 / WKN A2TR43) mit, dass das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d. h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 10.230.000) nicht gegeben war und somit durch die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG kein Beschluss gefasst wurde.
Nach den Feststellungen des Abstimmungsleiters wurden insgesamt für Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 7.412.000 eine gleichlautende Anzahl an Stimmen abgegeben. Die Gesellschaft wird umgehend eine Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung einberufen, für deren Beschlussfähigkeit dann gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d. h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) ausreicht. (Pressemitteilung vom 09.04.2024) (10.04.2024/alc/n/a)


