Fürstenberg-Anleihegläubiger gehen gerichtlich gegen rechtswidrige Kündigung der Anleihen durch NordLB vor - Anleihenews


03.08.21 08:15
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Wie bereits am 25. März 2021 bekannt gegeben wurde, stellt sich eine durch Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP, Hamburg, vertretene Gruppe institutioneller Anleihegläubiger ("die Gruppe"), die inzwischen mehr als 35 Prozent der relevanten ausstehenden Fürstenberg-Anleihen halten, nachdrücklich gegen die von der Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - ("NordLB", "die Bank") erklärte außerordentliche Kündigung der den Fürstenberg-Anleihen zugrundeliegenden stillen Beteiligungsverträge, so Charles Barker Corporate Communications GmbH in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung:

Die Fürstenberg-Anleihen (ISIN XS0216072230 / WKN A0EKD5, ISIN DE000A0EUBN9 / WKN A0EUBN und ISIN DE000A0EUB29 / WKN A0EUB2) haben einen Gesamtnennbetrag von rund 400 Millionen Euro. Nach Auffassung der Gruppe und ihrer Rechtsberater ist der Versuch der außerordentlichen Kündigung der den Fürstenberg-Anleihen zugrundeliegenden stillen Beteiligungsverträge aus einer Reihe von Gründen unwirksam. Die Wertpapiere wurden von der NordLB sowohl an Privatanleger als auch an institutionelle Investoren vermarktet, denen durch die Kündigung erhebliche Verluste in bis zu dreistelliger Millionenhöhe drohen.

Die Gruppe hat sich mehrere Monate um die Aufnahme eines konstruktiven Dialogs mit der NordLB bemüht, die Bank hat darauf jedoch nicht reagiert. Um die Interessen der Anleihegläubiger zu schützen, hat die Gruppe am 30. Juli 2021 eine Klage gegen die NordLB beim Landgericht Hannover eingereicht mit dem Ziel, die Kündigung gerichtlich für unwirksam erklären zu lassen. Alternativ verlangt die Gruppe Schadensersatz. Die Gruppe stellt sich zudem gegen die Bilanzierungspraxis der NordLB, die stillen Beteiligungen mehrfach am Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2019 zu beteiligen. (03.08.2021/alc/n/a)