Encavis: Vorzeitige Pflichtwandlung der 2017 und 2019 begebenen Hybrid-Wandelanleihen - Anleihenews


30.08.21 11:00
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Der im MDAX-notierte Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG (ISIN DE0006095003 / WKN 609500, Prime Standard, Börsenkürzel: ECV, die "Gesellschaft") hat über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft Encavis Finance B.V. zeitlich unbefristete und nachrangige Schuldverschreibungen (ISIN DE000A19NPE8 / WKN A19NPE, nachstehend die "Schuldverschreibungen") mit zeitlich begrenzten Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft zunächst am 13. September 2017 sowie am 5. September 2019 im Gesamtnennbetrag von EUR 150,3 Millionen emittiert, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Der Vorstand der Gesellschaft und die Geschäftsführung der Encavis Finance B.V. haben mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft am heutigen Tag entschieden, von ihrem vertraglichen Recht auf vorzeitige Pflichtwandlung der Schuldverschreibungen Gebrauch zu machen. Die vorzeitige Pflichtwandlung in einer Transaktion statt in mehreren individuellen Wandlungen steigert die Effizienz des Wandlungsprozesses deutlich.

Die Pflichtwandlung der noch ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 149,5 Millionen erfolgt zum zuletzt am 31. Mai 2021 verkündeten Wandlungspreis von EUR 7,0836. Jede Schuldverschreibung wird in die Anzahl Aktien der Gesellschaft gewandelt, die sich durch Division des Nennbetrags der zu wandelnden Schuldverschreibungen durch den Wandlungspreis errechnet. Die Gesellschaft beabsichtigt die erforderlichen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2017 und 2018 sowie aus dem Genehmigten Kapital 2021 zu schaffen.

Die vorzeitige Pflichtwandlung erfolgt zum 4. Oktober 2021. (Pressemitteilung vom 28.08.2021) (30.08.2021/alc/n/a)