Deutsche Bundesbank: Aufstockung der Bundesschatzanweisungen - Anleihenews


07.04.15 14:53
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH wird für Rechnung des Bundes über die Deutsche Bundesbank die am 11. Februar 2015 begebenen 0,00% Bundesschatzanweisungen (ISIN DE0001137495 / WKN 113749) von 2015 (2017) (fällig am 10. März 2017, Zinstermin 10. März, gzj., Zinslaufbeginn 13. Februar 2015) im Rahmen eines Tenderverfahrens nochmals aufstocken, so die Deutsche Bundesbank in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Angestrebt wird ein Aufstockungsbetrag (inkl. Marktpflegequote) von 4 Mrd. Euro. Das derzeitige Volumen beträgt 10 Mrd. Euro. Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Gebote müssen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio. Euro oder einem ganzen Vielfachen davon lauten. Kursgebote müssen auf volle 0,005-Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe eines Bietungskurses sind möglich. Die vom Bund akzeptierten Kursgebote werden zu dem im Gebot genannten Kurs, Gebote ohne Kursangabe zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Repartierung bleibt vorbehalten.

Zeitlicher Ablauf des Tenderverfahrens:

Abgabe der Gebote: Mittwoch, 8. April 2015, 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr Frankfurter Zeit
Einbeziehung in den Börsenhandel: Mittwoch, 8. April 2015
Valutierungstag: Freitag, 10. April 2015
Anschaffung des Gegenwertes: im Rahmen der Lieferung-gegen-Zahlungs-Abwicklung in der Nachtverarbeitung der Clearstream Banking AG Frankfurt, beginnend am Vorabend des Valutierungstages

Im Übrigen gelten die Verfahrensregeln für Tender, die Besonderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Auktionen von Bundeswertpapieren über das Bund Bietungs-System (BBS) und die Emissionsbedingungen für Wertpapiere des Bundes. (07.04.2015/alc/n/a)