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Christian H. Gloeckner kandidiert für das Amt des Gemeinsamen Vertreters in der KARLIE Group-Anleihe - Anleihenews
11.05.17 08:15
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert für das Amt des Gemeinsamen Vertreters in der seitens der KARLIE Group GmbH begebenen bis zu EUR 30.000.000,00 6,75% / 5% Schuldverschreibungsanleihe 2013/(2018) 2021 (ISIN DE000A1TNG90 / WKN A1TNG9) ("Unternehmensanleihe 2013"), so Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
ACHTUNG FRISTSACHE: Anleihegläubiger sollen sich spätestens bis zum 23.05.2017 (einschl.) beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Paderborn zur Anleihegläubigerversammlung samt Nachweis anmelden!
Zum Hintergrund:
Über das Vermögen der KARLIE Group GmbH ("Emittentin") wurde mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Paderborn vom 10.04.2017 unter dem Az.: 2 IE 2/16 das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren entsprechend Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet. Gleichzeitig wurde unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Brinkmann & Partner Partnerschaftsgesellschaft, als Sachwalter die Eigenverwaltung angeordnet.
Das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Paderborn hat mit Veröffentlichung vom 12.04.2017 gem. § 19 Abs. 2 SchVG für
Montag, den 29.05.2017, um 11:00 Uhr
bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn
im Schwurgerichtssaal Raum 205, 2. Etage
eine Anleihegläubigerversammlung der Unternehmensanleihe 2013 einberufen. Der Volltext der Veröffentlichung ist im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Emittentin abrufbar. Alleiniger Tagesordnungspunkt ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters. Für dieses Amt kandidiert Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner.
Hauptaufgabe eines solchen Gemeinsamen Vertreters ist die kompetente Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Schuldverschreibungsgläubiger in der Insolvenz - so etwa die Anmeldung der Forderungen aus der Anleihe zur Insolvenztabelle sowie die Beschleunigung des Verfahrens durch Übernahme der Kommunikation mit Insolvenzverwalter und Gericht.
Achtung: Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Stimmrechtsausübung ist entsprechend der Veröffentlichung des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Paderborn nur nach vorheriger Anmeldung nebst Nachweis bis spätestens 23.05.2017 (einschl.) zulässig.
Da es den betroffenen Gläubigern aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich ist, die relevanten Versammlungstermine selbst wahrzunehmen oder die hierzu ergehenden Veröffentlichung im Auge zu behalten, können Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Gloeckner zur Ausübung Ihrer Stimmrechte in den Versammlungsterminen bevollmächtigen.
Ein Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist unter www.bondcounsel.de in der Rubrik "Downloads" für Sie zur Verwendung hinterlegt. Dort finden Sie auch das ebenfalls notwendige Dokument "Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk" für Ihre Bank.
Im Zuge der Stimmrechtsbevollmächtigung wird auch die Anmeldung bei Gericht für Sie vorgenommen; um eine fristgerechte Einreichung bei Gericht bis 23.05.2017 zu ermöglichen, bitten wir um Übersendung Ihrer vollständigen Unterlagen bis spätestens 23.05.2017, 14:00 Uhr. (Pressemitteilung vom 10.05.2017) (11.05.2017/alc/n/a)
ACHTUNG FRISTSACHE: Anleihegläubiger sollen sich spätestens bis zum 23.05.2017 (einschl.) beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Paderborn zur Anleihegläubigerversammlung samt Nachweis anmelden!
Zum Hintergrund:
Über das Vermögen der KARLIE Group GmbH ("Emittentin") wurde mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Paderborn vom 10.04.2017 unter dem Az.: 2 IE 2/16 das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren entsprechend Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet. Gleichzeitig wurde unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Brinkmann & Partner Partnerschaftsgesellschaft, als Sachwalter die Eigenverwaltung angeordnet.
Das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Paderborn hat mit Veröffentlichung vom 12.04.2017 gem. § 19 Abs. 2 SchVG für
bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn
im Schwurgerichtssaal Raum 205, 2. Etage
eine Anleihegläubigerversammlung der Unternehmensanleihe 2013 einberufen. Der Volltext der Veröffentlichung ist im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Emittentin abrufbar. Alleiniger Tagesordnungspunkt ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters. Für dieses Amt kandidiert Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner.
Hauptaufgabe eines solchen Gemeinsamen Vertreters ist die kompetente Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Schuldverschreibungsgläubiger in der Insolvenz - so etwa die Anmeldung der Forderungen aus der Anleihe zur Insolvenztabelle sowie die Beschleunigung des Verfahrens durch Übernahme der Kommunikation mit Insolvenzverwalter und Gericht.
Achtung: Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Stimmrechtsausübung ist entsprechend der Veröffentlichung des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Paderborn nur nach vorheriger Anmeldung nebst Nachweis bis spätestens 23.05.2017 (einschl.) zulässig.
Da es den betroffenen Gläubigern aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich ist, die relevanten Versammlungstermine selbst wahrzunehmen oder die hierzu ergehenden Veröffentlichung im Auge zu behalten, können Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Gloeckner zur Ausübung Ihrer Stimmrechte in den Versammlungsterminen bevollmächtigen.
Ein Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist unter www.bondcounsel.de in der Rubrik "Downloads" für Sie zur Verwendung hinterlegt. Dort finden Sie auch das ebenfalls notwendige Dokument "Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk" für Ihre Bank.
Im Zuge der Stimmrechtsbevollmächtigung wird auch die Anmeldung bei Gericht für Sie vorgenommen; um eine fristgerechte Einreichung bei Gericht bis 23.05.2017 zu ermöglichen, bitten wir um Übersendung Ihrer vollständigen Unterlagen bis spätestens 23.05.2017, 14:00 Uhr. (Pressemitteilung vom 10.05.2017) (11.05.2017/alc/n/a)


