Die Aktionäre haben mit ihren Aktien Firmenanteile erworben. Eben Anteilsscheine. Ein Mitwirken an der Firma hat sich jedoch über Jahre durch die Entwicklung der Verteilung der Firmenanteile dramatisch reduziert. Überspitzt gesagt: Die Mitwirkung des Aktionärs besteht darin, etwas zur Kenntnis zu nehmen (falls ihm überhaupt etwas geboten wird) oder es eben sein zu lassen.
Nun stelle man sich mal ein Beispiel anderer Art vor. Die vielen kleinen Investoren hätten für ihr Geld Wechsel bekomme. Die Anteilscheine wären also Wechsel.
Würden sich die Inhaber der Wechsel gefallen lassen, was ihnen z.Z. geboten wird?
Aber es sind eben keine Wechsel. Es sind Aktien (mit der Folge des Aktienrechts).
Ist das aber ausreichend, um das jetzige Verhältnis der GL im Umgang mit dem einfachen Streuaktionär zu begründen ?
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