Asian Bamboo AG:Aktienrückkauf Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------- Hamburg, 5. Juni 2009. Die Hauptversammlung vom heutigen Tage hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zu 1.275.000 Stückaktien zu erwerben. Dies entspricht bis zu 10 % des gegenwärtigen Grundkapitals der Gesellschaft. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet am 30. November 2010. Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die Grundlage für das im April gestartete Aktienrückkaufprogramm war, wurde durch die Hauptversammlung aufgehoben. Damit endet auch dieses Aktienrückkaufprogramm. Der Vorstand der Asian Bamboo AG hat heute beschlossen, bis zu 100.000 Stückaktien der Gesellschaft im anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,00 im Rahmen eines neuen Aktienrückkaufprogramms zu erwerben. Das neue Aktienrückkaufprogramm dient dazu, den Handlungs- und Finanzierungsspielraum der Asian Bamboo AG zur Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie abzusichern. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Eröffnungskurs im Xetra-Handel am Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main, um nicht mehr als 10 % überschreiten oder unterschreiten. Es werden nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes der Asian Bamboo AG über die Börse durch die Gesellschaft erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf der Grundlage des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der 20 Börsentage vor dem Datum des Aktienerwerbs. Der Aktienrückkauf wird durch ein Finanzinstitut durchgeführt werden, das unabhängig und ohne Beeinflussung durch Asian Bamboo AG über den Zeitpunkt des Rückerwerbs der Aktien der Asian Bamboo AG entscheidet. Der Rückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003. Das Rückkaufprogramm kann jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Das Rückkaufprogramm wird nicht vor dem 8. Juni 2009 gestartet. Eine Übersicht über die Aktienrückkäufe auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung 2009 werden wöchentlich aktualisiert unter http://www.asian-bamboo.com/de/investor_relations/Share_buy_back.html veröffentlicht. Unternehmenskontakt: Asian Bamboo AG: Peter Sjovall +852-9385 3868 Finanzvorstand Anja Holst + 49-(0)40 37644 798 Repräsentanz Deutschland |