| dass jemand sagt: "Alle Flüchtlinge sind kriminell". Das ist der gebetsmühlenartige Vorwurf des sog. "Generaverdachts" aus der breiten Ecke der politischen Linken (die CDU zählt ja seit einiger Zeit auch dazu) an die Kritiker der Asylpolitik. Dieser Vorwurf bzw. die Warnung vor dem "Generalverdacht" kommt ja neuerdings fast schon schneller als der eigentliche Polizeibericht über Straftaten von Asylbewerbern. Man darf sehr wohl zwischen Straftaten von Leuten, "die schon länger hier leben" und Asylbewerbern differenzieren. Erstere können wir nicht ausweisen bzw. abschieben. Letztere schon. Von Schutzsuchenden dürfen wir erwarten, dass Sie sich für den Schutz erkenntlich zeigen, nämlich indem sie die Rechtsordnung des schutzgewährenden Staates akzeptieren sich danach richten. Ich halte es auch für aberwitzig, eine Ausweisung nach Syrien mit dem Argument abzutun, dort herrsche ja Krieg. Allein schon aus Gründen der Abschreckung müsste das bei schweren Straftaten praktiziert werden. Wenn die Gesetze solche Maßnahmen nicht hergeben, muss man sie halt ändern. Das ist sicher nicht leicht durchzusetzen, schon gar nicht in Zeiten der pervertierten Political Correctness. Sahra Wagenknecht (von der in letzter Zeit erstaunlich viele kluge Äußerungen kommen), hat ja vor einiger Zeit schon mal einen sanften Vorstoß innerhalb ihrer Partei in diese Richtung gewagt. Sie war dann allerdings kurz davor, von ihren strammen Parteigenossen als Rechtsradikale beschimpft zu werden. Zumindest bei schweren Straftaten dürfte eine Ausweisung in Krisengebiete von der Verfassung gedeckt sein (Stichwort: Verwirkung von Grundrechten). Das Grundrecht auf Asyl z.B. kann gemäß Art. 18 GG bei Missbrauch zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verwirkt werden. Also könnte man zumindest die militanten Islamisten nach Syrien abschieben (wenn man denn wollte). ----------- Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! |