Brennstoffzellen sind in kommen!!

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eröffnet am: 23.03.07 18:49 von: siggileder Anzahl Beiträge: 586
neuester Beitrag: 12.02.24 09:13 von: schnuffel Leser gesamt: 205160
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05.11.19 20:50 #526 Diese Woche wird der Turbo noch gezündet
meiner Meinung nach wird das ne geile Party! 50 Cent und drüber? Wer weiß?!  
05.11.19 22:15 #527 also war es ein vorläufiger Sachverwalter ?
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36h IN 5446/16


36h IN 5446/16





In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.




Heliocentris Industry GmbH,

Rudower Chaussee 29, 12489 Berlin,

vertreten durch die Geschäftsführer Ayad Abul-Ella, Henrik Colell und Sabine Kauper,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 133227


- Schuldnerin -




Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 15.08.2019.Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren die Überwachung im Konzernverhältnis und die Unterstützung und Überwachung bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung zu berücksichtigen.


Rechtsbehelfsbelehrung:




Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:


Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.




Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem




Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin




einzulegen.




Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.




Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.


Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.


Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.



Erinnerung:


Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem




Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin




einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.





Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

-    mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder

-    von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:

-    auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

-    an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.







Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.11.2019







36h IN 5446/16 Amtsgericht Charlottenburg, 04.11.2019
 
05.11.19 22:33 #528 ein verdientes Bienchen für
den Gartenzwergnase,gut aufgepasst! Die billigen Verkäufe sollen Investierte frohlocken.Muhaha,LOL,würde Rudi+Trockenschote+Garfuchs in die Wüste treiben und frisches Gras zu ernten. ;-)  
05.11.19 22:36 #529 Die Regierung geht auf Ende 2019 auf KURS.
Es soll dann auf Wasserstoff+ Ausbau+Nutzung expandiert werden.  
05.11.19 22:37 #530 Börse nimmt aber Vorweg!
05.11.19 22:41 #531 NCC-1701 immer schön bewerten
und auch bewerten lassen.Wegen der Bezahlung ......  
06.11.19 09:35 #532 michelangelo #525
Welche Aktie meinst du mit W ?  
06.11.19 09:37 #533 Wenn erstmal die Zittrige raus sind
geht hier ganz schnell...  
06.11.19 09:59 #534 michelangelo #525 meinst du
WKN: 915856  
14.11.19 14:39 #535 Kursgestaltung in FF ist wohl ein Witz,
15.11.19 03:09 #536 Eher einer cannabis aktie ???
(In die Wüste gehen frisches Gras zu ernten.)
 
17.11.19 11:00 #537 bei www.companyhouse.de
steht bei Heliocentris Energy Solutions AG zu lesen :
 
17.11.19 11:01 #538 das hier,
Neuigkeiten
05.06.2019
Bonitätsveränderung aufgrund Inhaberänderungen

was es wohl  auf sich hat ?  
17.11.19 12:31 #539 Diese Woche 2 Versucht
über 10 Cent zu kommen ...
danach ist alles offen  
19.11.19 14:09 #540 Die 10 ist durch
Läuft würde ich sagen...  
19.11.19 15:25 #541 Heliocentris
Die 0,10er Marke ist genommen und dies freut auch
mein Depot :) Grün.... sehr dunkel

 
20.11.19 19:41 #542 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 21.11.19 14:52
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Stunde
Kommentar: Marktmanipulation vermutet

 

 
21.11.19 13:29 #543 Öffentliche Zustellung einer Anhörung
"...da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist."

https://www.finanznachrichten.de/...ustellung-einer-anhoerung-029.htm

Habt ihr noch auf euren Real-Namen erzockte Aktien in euren Depots ?  
22.11.19 18:16 #544 was in DE so alles geht...
GEZ Gebühren nicht bezahlen, da gibt es mächtig Ärger. Man verliert auch schon mal wegen einen Kassenbon über 65 Cent die Arbeitsstelle.
Hier kann man nur noch mit dem Kopf schütteln !  
22.11.19 20:16 #545 @ Gartnzwergn....
Der Titel passt hier super rein, aber beim Text hast du wohl den falschen Chat erwischt.  :) Prost schönes Wochenende  
22.11.19 20:55 #546 ne das ist schon so gemeint !

Heliocentris Energy Solutions AG, Berlin
Vorstand/Aufsichtsrat
Rudower Chausee 29 12489 Berlin


öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Eine AG ist nicht postalisch zu erreichen, egal ob nun mal gerade in Insolvenz....    
25.11.19 12:03 #547 ich hoffe nur
das in ein Parr tagen, nicht heißt licht aus weil die Stromrechnung nicht bezahlt ist?

Alles nur meine Meinung, Keine kauf oder Verkaufs Empfehlung!!!  
25.11.19 12:10 #548 die weren doch hoffentlich das Licht ausgemac.
und das Bügeleisen rausgezogen haben, wenn sie das Büro verlassen haben ???
 
25.11.19 12:43 #549 wie traurig ist es geworden.....
der Berliner Flughafen, der Stuttgarter Bahnhof und nun Heli hat wohl kein Zuhause mehr ?  
25.11.19 13:16 #550 oder nur der Briefkasten weg ?
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