publity-Anleger wählen gemeinsamen Gläubiger-Vertreter - Konzept für Anleiherestrukturierung?


07.06.18 09:00
Anleihen Finder

Brechen (www.anleihencheck.de) - Die Gläubiger der publity-Wandelanleihe 2015/20 haben in einer Abstimmung ohne Versammlung die One Square Advisory Services GmbH zu ihrem gemeinsamen Vertreter gewählt, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Die Kernaufgabe des gemeinsamen Vertreters bestehe gemäß dem Beschluss darin, mit der publity ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger finde. Ein solches etwaiges Konzept könnte zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung der Anleihegläubiger gestellt werden.

WANDELANLEIHE CHECK: Die im November 2015 emittierte Wandelanleihe (ISIN DE000A169GM5 / WKN A169GM) der publity AG sei mit einem Zinskupon von 3,50 Prozent p.a. (Zinstermin jährlich am 17.11.) ausgestattet und habe eine Laufzeit bis zum 13.11.2020. Im Rahmen der Anleiheemission seien insgesamt 30 Millionen Euro platziert worden. Im Mai 2017 sei eine Nachplatzierung um weitere 20 Millionen Euro erfolgt, sodass das Gesamtvolumen nun bei 50 Millionen Euro liege.

Anleihen-Tausch?

Die publity habe für die Abstimmung ohne Versammlung ursprünglich vorgeschlagen, einen Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Wandelanleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen. Es habe sich jedoch laut publity herausgestellt, dass bei einigen Anleihegläubigern, die einen erheblichen Anteil der Schuldverschreibungen halten würden, noch weiterer Erörterungs-, Klärungs- und gegebenenfalls Anpassungsbedarf hinsichtlich des von der publity vorgeschlagenen Konzepts bestehe. Daher habe publity am 29. Mai 2018 ihren Beschlussvorschlag dahingehend geändert, zunächst nur den gemeinsamen Vertreter zu bestellen, um mit diesem im Anschluss ein von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger mitgetragenes Konzept zu entwickeln.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 06.06.2018) (07.06.2018/alc/n/a)