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publity AG strebt weiterhin Anpassung der Negativverpflichtung an - Anleihenews
15.01.18 10:00
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Aufklärung! Die publity AG strebt eine Modifizierung der Bedingungen ihrer Wandelanleihe an und möchte dies noch einmal transparent darlegen, da es diesbezüglich in jüngster Vergangenheit wohl eine Verunsicherung bei einzelnen Anlegern aus dem nicht-institutionellen Bereich gegeben haben soll, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Konkret handele es sich um die angestrebte Modifizierung eines Absatzes in § 12 (Status, Negativverpflichtung) der Anleihebedingungen und eine Präzisierung der Formulierung zur Ausschüttungspolitik.
WANDELANLEIHE CHECK: Die im November 2015 emittierte Wandelanleihe (ISIN DE000A169GM5 / WKN A169GM) der publity AG sei mit einem Zinskupon von 3,50 Prozent p.a. (Zinstermin jährlich am 17.11.) ausgestattet und habe eine Laufzeit bis zum 13.11.2020. Im Rahmen der Anleiheemission seien insgesamt 30 Millionen Euro platziert worden. Im Mai 2017 sei eine Nachplatzierung um weitere 20 Millionen Euro erfolgt, sodass das Gesamtvolumen nun bei 50 Millionen Euro liege. Aktuell notiere die Wandelanleihe bei 89% (Stand: 15.01.2018).
Gläubigerversammlungen
Zu diesem Zweck habe zunächst vom 13.-15.11.2017 eine Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger stattgefunden, bei der die notwendige Teilnahmequote (Quorum) für eine wirksame Beschlussfassung jedoch nicht erreicht worden sei. Am 12.12.2017 habe deshalb eine zweite Anleihegläubigerversammlung stattgefunden, bei der ein Gegenantrag, den sich publity zu eigen gemacht habe, mit einer unscharfen Änderungs- und Präzisierungsformulierung keine Mehrheit erhalten habe. Somit würden die Anleihebedingungen in ihrer ursprünglichen Fassung weiter gelten.
Dialog mit Investoren
publity habe in den vergangenen Monaten eigenen Aussagen zu Folge einen intensiven direkten Dialog mit institutionellen Anleihegläubigern geführt. Die Wandelschuldverschreibungen seien ausschließlich bei institutionellen Investoren platziert worden und würden nach Einschätzung von publity aktuell mutmaßlich immer noch bis auf einen sehr geringen Anteil ausschließlich von institutionellen Investoren gehalten.
Bezüglich der Formulierung zur Ausschüttungspolitik hätten institutionelle Anleger, die insgesamt nahezu 98 Prozent des gesamten Anleihevolumens und der Stimmrechte der Anleihegläubiger repräsentieren würden, publity vollständiges Einvernehmen zur Ausschüttungspolitik im Jahr 2016 signalisiert. Diese institutionellen Investoren würden die derzeitigen Formulierungen in den Anleihebedingungen offenkundig - gemäß des zur Emission der Wandelanleihe gemeinschaftlich entwickelten Verständnisses - genauso auffassen wie publity, berichte die Emittentin.
Nach eigenen Angaben sei publity zuversichtlich, kurzfristig eine mehrheitsfähige Formulierung auch zur Anpassung der Negativverpflichtung, was in diesem Fall eine erhöhte Aufnahme von Fremdkapital der Emittentin impliziere, vorlegen zu können.
Den kompletten Beitrag zusammen mit dem angesprochenen Gegenantrag finden Sie hier. (15.01.2018/alc/n/a)
Konkret handele es sich um die angestrebte Modifizierung eines Absatzes in § 12 (Status, Negativverpflichtung) der Anleihebedingungen und eine Präzisierung der Formulierung zur Ausschüttungspolitik.
WANDELANLEIHE CHECK: Die im November 2015 emittierte Wandelanleihe (ISIN DE000A169GM5 / WKN A169GM) der publity AG sei mit einem Zinskupon von 3,50 Prozent p.a. (Zinstermin jährlich am 17.11.) ausgestattet und habe eine Laufzeit bis zum 13.11.2020. Im Rahmen der Anleiheemission seien insgesamt 30 Millionen Euro platziert worden. Im Mai 2017 sei eine Nachplatzierung um weitere 20 Millionen Euro erfolgt, sodass das Gesamtvolumen nun bei 50 Millionen Euro liege. Aktuell notiere die Wandelanleihe bei 89% (Stand: 15.01.2018).
Gläubigerversammlungen
Dialog mit Investoren
publity habe in den vergangenen Monaten eigenen Aussagen zu Folge einen intensiven direkten Dialog mit institutionellen Anleihegläubigern geführt. Die Wandelschuldverschreibungen seien ausschließlich bei institutionellen Investoren platziert worden und würden nach Einschätzung von publity aktuell mutmaßlich immer noch bis auf einen sehr geringen Anteil ausschließlich von institutionellen Investoren gehalten.
Bezüglich der Formulierung zur Ausschüttungspolitik hätten institutionelle Anleger, die insgesamt nahezu 98 Prozent des gesamten Anleihevolumens und der Stimmrechte der Anleihegläubiger repräsentieren würden, publity vollständiges Einvernehmen zur Ausschüttungspolitik im Jahr 2016 signalisiert. Diese institutionellen Investoren würden die derzeitigen Formulierungen in den Anleihebedingungen offenkundig - gemäß des zur Emission der Wandelanleihe gemeinschaftlich entwickelten Verständnisses - genauso auffassen wie publity, berichte die Emittentin.
Nach eigenen Angaben sei publity zuversichtlich, kurzfristig eine mehrheitsfähige Formulierung auch zur Anpassung der Negativverpflichtung, was in diesem Fall eine erhöhte Aufnahme von Fremdkapital der Emittentin impliziere, vorlegen zu können.
Den kompletten Beitrag zusammen mit dem angesprochenen Gegenantrag finden Sie hier. (15.01.2018/alc/n/a)
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