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publity: 3,5%-Wandelanleihe 2015/2020 - Bekanntmachung einer Anpassung des Wandlungspreises - Anleihenews
01.11.18 13:00
anleihencheck.de
Leipzig (www.anleihencheck.de) - publity: 3,5%-Wandelanleihe 2015/2020 - Bekanntmachung einer Anpassung des Wandlungspreises - Anleihenews
Die publity AG (ISIN: DE0006972508, WKN: 697250, Ticker-Symbol: PBY) (die "Gesellschaft") teilt den Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A169GM5, WKN: A169GM) gemäß § 11 Abs. (11) i.V.m. § 16 der Bedingungen der Wandelanleihe (die "Anleihebedingungen") mit, dass eine Anpassung des Wandlungspreises vorgenommen wurde, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Am 1. August 2018 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.050.000,00, eingeteilt in 6.050.000 auf den Namen lautende Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 3.781.250,00 auf bis zu EUR 9.831.250,00 durch Ausgabe von bis zu 3.781.250 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen ("Neue Aktien"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 zum Gewinnbezug berechtigt. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Für acht (8) alte Stückaktien der Gesellschaft konnten fünf (5) Neue Aktien während der Bezugsfrist vom 2. Oktober 2018 bis einschließlich 16. Oktober 2018 zum Bezugspreis von EUR 10,70 je Neuer Aktie bezogen werden. Die Neuen Aktien wurden vollständig gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 19. Oktober 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Die Anleihebedingungen sehen in § 11 Abs. (1) für den Fall, dass die Gesellschaft unter Gewährung von Bezugsrechten an ihre Aktionäre gemäß § 186 AktG ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen erhöht, vor, dass die Anleihegläubiger vor Verwässerung geschützt werden. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dem Verwässerungsschutz im Wege einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß § 11 Abs. (1) lit. (a) i.V.m. lit. (b) der Anleihebedingungen Rechnung zu tragen. Eine solche Anpassung wird gemäß § 11 Abs. (11) der Anleihebedingungen durch die Berechnungsstelle im Sinne des § 15 Abs. (3) der Anleihebedingungen vorgenommen. Dabei erfolgt gemäß § 11 Abs. (1) lit. (b) der Anleihebedingungen die Berechnung des Wandlungspreises durch die Berechnungsstelle in Abstimmung mit der Gesellschaft, wobei das Letztentscheidungsrecht die Berechnungsstelle hat.
Dementsprechend ist der Wandlungspreis gemäß § 11 Abs. (1) lit. (a) i.V.m. lit. (b) der Anleihebedingungen von EUR 41,5814 auf EUR 40,3095 angepasst worden. Aus dem angepassten Wandlungspreis errechnet sich ein angepasstes Wandlungsverhältnis von 1 : 24,8080.
Die Anpassung des Wandlungspreises und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gemäß § 11 Abs. (8) i.V.m. Abs. (1) der Anleihebedingungen mit Beginn des 28. September 2018 wirksam geworden.
Der Vorstand (01.11.2018/alc/n/a)
Die publity AG (ISIN: DE0006972508, WKN: 697250, Ticker-Symbol: PBY) (die "Gesellschaft") teilt den Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A169GM5, WKN: A169GM) gemäß § 11 Abs. (11) i.V.m. § 16 der Bedingungen der Wandelanleihe (die "Anleihebedingungen") mit, dass eine Anpassung des Wandlungspreises vorgenommen wurde, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Am 1. August 2018 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.050.000,00, eingeteilt in 6.050.000 auf den Namen lautende Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 3.781.250,00 auf bis zu EUR 9.831.250,00 durch Ausgabe von bis zu 3.781.250 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen ("Neue Aktien"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 zum Gewinnbezug berechtigt. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Für acht (8) alte Stückaktien der Gesellschaft konnten fünf (5) Neue Aktien während der Bezugsfrist vom 2. Oktober 2018 bis einschließlich 16. Oktober 2018 zum Bezugspreis von EUR 10,70 je Neuer Aktie bezogen werden. Die Neuen Aktien wurden vollständig gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 19. Oktober 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Dementsprechend ist der Wandlungspreis gemäß § 11 Abs. (1) lit. (a) i.V.m. lit. (b) der Anleihebedingungen von EUR 41,5814 auf EUR 40,3095 angepasst worden. Aus dem angepassten Wandlungspreis errechnet sich ein angepasstes Wandlungsverhältnis von 1 : 24,8080.
Die Anpassung des Wandlungspreises und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gemäß § 11 Abs. (8) i.V.m. Abs. (1) der Anleihebedingungen mit Beginn des 28. September 2018 wirksam geworden.
Der Vorstand (01.11.2018/alc/n/a)


