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Was passiert bei Rickmers? - Gegenantrag von Anleihegläubigern eingereicht
05.05.17 11:40
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Die in schwere Seenot geratene Reederei Rickmers verlangt "Sanierungsbeiträge" von seinen Anlegern, im Speziellen von Alleinaktionär Bertram R.C. Rickmers, den finanzierenden Banken sowie den Anleihegläubigern, um überleben zu können, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Im Zeitraum vom 8. bis 10. Mai 2017 (bis 24 Uhr) sollten die Gläubiger in einer virtuellen Versammlung über die Sanierungspläne des Unternehmens abstimmen. Ein Gegenantrag von Anleihegläubigern bringe nun neue Aspekte und Akteure ins Spiel.
HINWEIS: Wie immer gelte, sofern nicht 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals an der Abstimmung teilnehmen würden, werde das erforderliche Quorum für die Beschlussfähigkeit nicht erreicht. Dann werde es eine zweite Gläubigerversammlung geben, die dann als Präsenzveranstaltung stattfinden werde.
ANLEIHE CHECK: Die Rickmers-Anleihe 2013/18 habe ein Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und werde jährlich mit 8,875 Prozent verzinst. Die Anleihe laufe eigentlich bis Juni 2018, die nächste Zinszahlung finde im Juni 2017 statt. Der Anleihe-Kurs liege aktuell bei knapp 5 Prozent (Stand: 05.05.2017).
Gegenantrag der Anleihegläubiger
Kurz vor der Abstimmung ohne Versammlung der Rickmers-Anleihe 2013/18 ab kommenden Montag, den 8. Mai 2017, hätten Anleger unter der Firmierung "Der gemeinsame Vertreter Media GmbH" folgende Gegenanträge eingereicht:
1) Zur Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Rickmers-Anleihe nur hinsichtlich Absatz 1:
"Die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger ("Gemeinsamer Vertreter") bestellt."
Begründung: Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte berate und vertrete seit 1994 geschädigte Anleger - und zwar nur Anleger. Spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht würden zwölf Rechtsanwälte, darunter Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, im Sinne der Anleger für einen sauberen Kapitalmarkt kämpfen. Zu den Mandanten würden sowohl private Anleger als auch institutionelle Investoren gehören, die in Anleihen und Schuldverschreibungen, geschlossenen Fonds, Zertifikaten oder Aktien investiert seien.
Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner habe zahlreiche Sanierungen begleitet und damit erheblichen Schaden von den Anlegern abwenden oder begrenzen können. Die Kanzlei sei vielfach als gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger gewählt worden. Im Jahr 2015 habe eine Partnerin der Kanzlei, Frau Dr. Schmidt-Morsbach, gemeinsam mit Berufskollegen den VGVD, Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. (www.vgvd.de) gegründet, dem sie seit Gründung auch vorstehe. Dieser erste Berufsverband der gemeinsamen Vertreter diene der Interessenvertretung, Weiterbildung und Qualitätssicherung.
2) Zur Beschlussfassung über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters zur Umsetzung der geplanten Restrukturierung der Rickmers-Anleihe hinsichtlich aller Absätze:
"Der gemeinsame Vertreter wird ermächtigt, ein Sanierungskonzept zu verhandeln, das die Fortführung der Rickmers Holding AG unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Anleihegläubiger zum Inhalt hat. Das endverhandelte Sanierungskonzept ist den Anleihegläubigern in einer Gläubigerversammlung zur Abstimmung zu stellen."
Begründung: "Unseres Erachtens darf es nicht im Ermessen des gemeinsamen Vertreters stehen, über die Annahme eines so weitgehenden Konzepts zu entscheiden. Diese Entscheidung obliegt vielmehr der Gläubigerversammlung. Darum beantragen wir, dass der gemeinsame Vertreter das Konzept der Gläubigerversammlung zur Abstimmung zu stellen hat."
Eckpunkte des Sanierungskonzepts
Zur Erinnerung hier noch einmal die wesentlichen Eckpunkte des Sanierungskonzeptes der Rickmers Holding AG:
- Die Rickmers Holding AG beabsichtige, die am 11. Juni 2017 in Höhe von 8,875 Prozent fällige Zinszahlung nur zu zahlen, wenn die Anleihegläubiger den von der Emittentin vorgeschlagenen Beschlussvorschlägen zustimmen würden.
- Die weiteren Ansprüche der Anleihegläubiger sollten von der Rickmers Holding AG auf eine luxemburgische Gesellschaft (LuxCo) übertragen werden. Die LuxCo werde eigens zu diesem Zweck gegründet. LuxCo solle dann alleiniger Schuldner und Vertragspartner der Anleihegläubiger sein.
-Im Gegenzug für die Übernahme der Schulden erwerbe die neu zu gründende LuxCo von der Rickmers Holding AG Aktien an dieser. Das Grundkapital der Rickmers Holding AG solle zu diesem Zweck entsprechend erhöht werden. Die von ihr erworbenen Aktien wiederum solle die LuxCo später verkaufen und aus dem Erlös die Anleihegläubiger bedienen. Da es aber noch weitere Gläubiger (die HSH Nordbank und noch ein Gläubiger, der nicht genannt werde) gebe, würden die Anleihegläubiger nicht den vollen Verkaufserlös erhalten, sondern 57,6% des nach Abzug von Kosten, Gebühren und Steuern der LuxCo übrig bleibenden Betrags. Gegebenenfalls solle die LuxCo darüber hinaus auf die gleiche Weise noch andere Verbindlichkeiten der Rickmers Holding AG übernehmen, die mit den Anleihen in keinem Zusammenhang stünden.
- Wahl der Raschke von Knobelsdorff Heiser, vertreten durch Geschäftsführer und Rechtsanwalt Dr. Kristian J. Heiser, zum gemeinsamen Anleihevertreter (gAV)
- Verlängerung der Anleihelaufzeit bis voraussichtlich 31.12.2027 sowie die Zinsstundung bzw. faktischer Zinsverzicht bis zum Ende der verlängerten Anleihelaufzeit vor.
Zunächst solle also das Luxemburger Finanzvehikel (LuxCo) sämtliche Verbindlichkeiten aus der Anleihe sowie einen Teil der Bankschulden gegenüber der HSH Nordbank übernehmen. Im Gegenzug solle die LuxCo einen Anteil von 75,1 Prozent an Rickmers erhalten und diese bis 2020 an einen neuen Investor veräußern. Der Erlös aus dem Verkauf solle dann wiederum nach einem definierten Verteilungsschlüssel an die HSH Nordbank und allen weiteren Anleihegläubiger ausgezahlt werden.
Fazit: Wenn besagte "LuxCo" es schaffen könnte, die Rickmers-Anteile gewinnbringend zu verkaufen, dann könnten die Forderungen der Anleihegläubiger bedient werden - das stehe jedoch in den Sternen. Angesichts der gegenwärtigen Situation unterstütze der Anleihen Finder den obengenannten Gegenantrag der Anleihegläubiger und sehe in der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB einen unabhängigen und geeigneten Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (05.05.2017/alc/n/a)
Im Zeitraum vom 8. bis 10. Mai 2017 (bis 24 Uhr) sollten die Gläubiger in einer virtuellen Versammlung über die Sanierungspläne des Unternehmens abstimmen. Ein Gegenantrag von Anleihegläubigern bringe nun neue Aspekte und Akteure ins Spiel.
HINWEIS: Wie immer gelte, sofern nicht 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals an der Abstimmung teilnehmen würden, werde das erforderliche Quorum für die Beschlussfähigkeit nicht erreicht. Dann werde es eine zweite Gläubigerversammlung geben, die dann als Präsenzveranstaltung stattfinden werde.
ANLEIHE CHECK: Die Rickmers-Anleihe 2013/18 habe ein Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und werde jährlich mit 8,875 Prozent verzinst. Die Anleihe laufe eigentlich bis Juni 2018, die nächste Zinszahlung finde im Juni 2017 statt. Der Anleihe-Kurs liege aktuell bei knapp 5 Prozent (Stand: 05.05.2017).
Gegenantrag der Anleihegläubiger
Kurz vor der Abstimmung ohne Versammlung der Rickmers-Anleihe 2013/18 ab kommenden Montag, den 8. Mai 2017, hätten Anleger unter der Firmierung "Der gemeinsame Vertreter Media GmbH" folgende Gegenanträge eingereicht:
1) Zur Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Rickmers-Anleihe nur hinsichtlich Absatz 1:
"Die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger ("Gemeinsamer Vertreter") bestellt."
Begründung: Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte berate und vertrete seit 1994 geschädigte Anleger - und zwar nur Anleger. Spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht würden zwölf Rechtsanwälte, darunter Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, im Sinne der Anleger für einen sauberen Kapitalmarkt kämpfen. Zu den Mandanten würden sowohl private Anleger als auch institutionelle Investoren gehören, die in Anleihen und Schuldverschreibungen, geschlossenen Fonds, Zertifikaten oder Aktien investiert seien.
Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner habe zahlreiche Sanierungen begleitet und damit erheblichen Schaden von den Anlegern abwenden oder begrenzen können. Die Kanzlei sei vielfach als gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger gewählt worden. Im Jahr 2015 habe eine Partnerin der Kanzlei, Frau Dr. Schmidt-Morsbach, gemeinsam mit Berufskollegen den VGVD, Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. (www.vgvd.de) gegründet, dem sie seit Gründung auch vorstehe. Dieser erste Berufsverband der gemeinsamen Vertreter diene der Interessenvertretung, Weiterbildung und Qualitätssicherung.
"Der gemeinsame Vertreter wird ermächtigt, ein Sanierungskonzept zu verhandeln, das die Fortführung der Rickmers Holding AG unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Anleihegläubiger zum Inhalt hat. Das endverhandelte Sanierungskonzept ist den Anleihegläubigern in einer Gläubigerversammlung zur Abstimmung zu stellen."
Begründung: "Unseres Erachtens darf es nicht im Ermessen des gemeinsamen Vertreters stehen, über die Annahme eines so weitgehenden Konzepts zu entscheiden. Diese Entscheidung obliegt vielmehr der Gläubigerversammlung. Darum beantragen wir, dass der gemeinsame Vertreter das Konzept der Gläubigerversammlung zur Abstimmung zu stellen hat."
Eckpunkte des Sanierungskonzepts
Zur Erinnerung hier noch einmal die wesentlichen Eckpunkte des Sanierungskonzeptes der Rickmers Holding AG:
- Die Rickmers Holding AG beabsichtige, die am 11. Juni 2017 in Höhe von 8,875 Prozent fällige Zinszahlung nur zu zahlen, wenn die Anleihegläubiger den von der Emittentin vorgeschlagenen Beschlussvorschlägen zustimmen würden.
- Die weiteren Ansprüche der Anleihegläubiger sollten von der Rickmers Holding AG auf eine luxemburgische Gesellschaft (LuxCo) übertragen werden. Die LuxCo werde eigens zu diesem Zweck gegründet. LuxCo solle dann alleiniger Schuldner und Vertragspartner der Anleihegläubiger sein.
-Im Gegenzug für die Übernahme der Schulden erwerbe die neu zu gründende LuxCo von der Rickmers Holding AG Aktien an dieser. Das Grundkapital der Rickmers Holding AG solle zu diesem Zweck entsprechend erhöht werden. Die von ihr erworbenen Aktien wiederum solle die LuxCo später verkaufen und aus dem Erlös die Anleihegläubiger bedienen. Da es aber noch weitere Gläubiger (die HSH Nordbank und noch ein Gläubiger, der nicht genannt werde) gebe, würden die Anleihegläubiger nicht den vollen Verkaufserlös erhalten, sondern 57,6% des nach Abzug von Kosten, Gebühren und Steuern der LuxCo übrig bleibenden Betrags. Gegebenenfalls solle die LuxCo darüber hinaus auf die gleiche Weise noch andere Verbindlichkeiten der Rickmers Holding AG übernehmen, die mit den Anleihen in keinem Zusammenhang stünden.
- Wahl der Raschke von Knobelsdorff Heiser, vertreten durch Geschäftsführer und Rechtsanwalt Dr. Kristian J. Heiser, zum gemeinsamen Anleihevertreter (gAV)
- Verlängerung der Anleihelaufzeit bis voraussichtlich 31.12.2027 sowie die Zinsstundung bzw. faktischer Zinsverzicht bis zum Ende der verlängerten Anleihelaufzeit vor.
Zunächst solle also das Luxemburger Finanzvehikel (LuxCo) sämtliche Verbindlichkeiten aus der Anleihe sowie einen Teil der Bankschulden gegenüber der HSH Nordbank übernehmen. Im Gegenzug solle die LuxCo einen Anteil von 75,1 Prozent an Rickmers erhalten und diese bis 2020 an einen neuen Investor veräußern. Der Erlös aus dem Verkauf solle dann wiederum nach einem definierten Verteilungsschlüssel an die HSH Nordbank und allen weiteren Anleihegläubiger ausgezahlt werden.
Fazit: Wenn besagte "LuxCo" es schaffen könnte, die Rickmers-Anteile gewinnbringend zu verkaufen, dann könnten die Forderungen der Anleihegläubiger bedient werden - das stehe jedoch in den Sternen. Angesichts der gegenwärtigen Situation unterstütze der Anleihen Finder den obengenannten Gegenantrag der Anleihegläubiger und sehe in der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB einen unabhängigen und geeigneten Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (05.05.2017/alc/n/a)
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