SeniVita erreicht erforderliche Mehrheiten für Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020 - Anleihenews


07.04.20 09:15
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) teilt mit, dass bei der vom 4. April 2020 (0.00 Uhr) bis 7. April 2020 (24.00 Uhr) laufenden Abstimmung ohne Versammlung über Veränderungen bei den Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 bereits vorzeitig die Beschlussfähigkeit und die erforderlichen Zustimmungsmehrheiten erreicht wurden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung der SeniVita Social Estate AG:

Bis 20:15 Uhr am Montag hatten sich Anleihegläubiger mit einem Wertanteil von über 50% am ausstehenden Anleihevolumen an der Abstimmung beteiligt und mit jeweils deutlich mehr als 75% den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft zugestimmt. Damit wurden sowohl das nach dem Schuldverschreibungsgesetz erforderliche Teilnahmequorum von 50% als auch die erforderlichen Abstimmungsmehrheiten erreicht.

Die Beschlussvorschläge sehen vor, die Laufzeit der am 12. Mai 2002 zur Rückzahlung fälligen Anleihe um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Modifikation der Anleihebedingungen ist Voraussetzung, um die Finanzierung der SeniVita-Gruppe langfristig zu sichern. Die Gesellschaft wird nach Ablauf der Abstimmungsfrist die endgültigen Ergebnisse mitteilen und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlichen.

Die für den 7. April 2020 in Bayreuth geplante Gläubigerversammlung der SSE AG wird dennoch stattfinden. Gläubiger haben die Möglichkeit, die Gläubigerversammlung online zu verfolgen. (Pressemitteilung vom 06.04.2020) (07.04.2020/alc/n/a)