S.A.G. Solarstrom-Anleihen: SdK rät Anleiheinhabern zur Interessensbündelung


16.12.13 12:49
anleihencheck.de

Westerburg (www.anleihencheck.de) - Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) erwartet, dass in Zukunft keine Zinszahlungen und keine vollständige Rückzahlung des Nennwertes an die Inhaber der zwei Anleihen (ISIN DE000A1E84A4 / WKN A1E84A und ISIN DE000A1K0K53 / WKN A1K0K5) von S.A.G. Solarstrom erfolgen werden.

Die Anleihen haben einen Wert von etwa 75 Mio. Euro. Die S.A.G. Solarstrom AG hat am 13. Dezember 2013 bekannt gegeben, dass der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt worden ist. Wie in einer Pressemitteilung von SdK zu lesen ist, sollten sich die Anleiheinhaber organisieren, um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten. Insbesondere bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, bei der die amtierenden und oft an der prekären Situation der Gesellschaft schuldigen Vorstände nach wie vor die Geschäfte der Gesellschaft steuern würden, sei eine über das normale Maß hinausgehende Kontrolle durch die Gläubiger notwendig.

Aus diesem Grund werde die SdK das Insolvenzverfahren aktiv begleiten. Die Organisation werde auch die Interessen der Anleiheinhaber auf den künftigen Gläubigerversammlungen vertreten. (16.12.2013/alc/n/a)




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