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SINGULUS lädt Inhaber der Schuldverschreibungen zur Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2015 ein - Anleihenews
16.09.15 09:47
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) (ISIN DE0007238909 / WKN 723890) lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 8. Oktober 2015 zu einer Gläubigerversammlung in das Hotel Maritim, Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt (Raum Maritim III) ein, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:
Die Tagesordnung sieht u.a. folgende Punkte vor:
- Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger;
- Beschlussfassung über einen vorübergehenden Verzicht auf (i) ein etwaiges Kündigungsrecht für den Fall, dass die SINGULUS TECHNOLOGIES oder eine wesentliche Tochtergesellschaft (wie in den Anleihebedingungen definiert) eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft (§ 7 (a) (vi) (B), 2. Halbsatz der Anleihebedingungen) sowie (ii) ein etwaiges außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB;
- Beschlussfassung über die Ermächtigung und die Befugnisse des zu bestellenden gemeinsamen Vertreters, der u.a. (i) zu einer Stundung der am 23.3.2016 fällig werdenden Zinsansprüche unter der Anleihe bis spätestens zum 23.3.2017 (Fälligkeitstermin gemäß § 4 (a) der Anleihebedingungen), (ii) zur ausschließlichen Ausübung von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger sowie (iii) zu dem vorübergehenden Verzicht auf Kündigungsrechte der Anleihegläubiger aus den Anleihebedingungen und/oder aus wichtigem Grund, insbesondere wegen einer etwaigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der SINGULUS TECHNOLOGIES, bis zum 31.12.2016 ermächtigt werden soll.
Die vollständige Einladung mit allen Tagesordnungspunkten wird ab dem 18.09.2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (www.singulus.de) unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Gläubigerversammlung" (http://www.singulus.de/de/credit-relations/glaeubigerversammlung.html) abrufbar sein. (Ad hoc vom 15.09.2015) (16.09.2015/alc/n/a)
Die Tagesordnung sieht u.a. folgende Punkte vor:
- Beschlussfassung über einen vorübergehenden Verzicht auf (i) ein etwaiges Kündigungsrecht für den Fall, dass die SINGULUS TECHNOLOGIES oder eine wesentliche Tochtergesellschaft (wie in den Anleihebedingungen definiert) eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft (§ 7 (a) (vi) (B), 2. Halbsatz der Anleihebedingungen) sowie (ii) ein etwaiges außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB;
- Beschlussfassung über die Ermächtigung und die Befugnisse des zu bestellenden gemeinsamen Vertreters, der u.a. (i) zu einer Stundung der am 23.3.2016 fällig werdenden Zinsansprüche unter der Anleihe bis spätestens zum 23.3.2017 (Fälligkeitstermin gemäß § 4 (a) der Anleihebedingungen), (ii) zur ausschließlichen Ausübung von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger sowie (iii) zu dem vorübergehenden Verzicht auf Kündigungsrechte der Anleihegläubiger aus den Anleihebedingungen und/oder aus wichtigem Grund, insbesondere wegen einer etwaigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der SINGULUS TECHNOLOGIES, bis zum 31.12.2016 ermächtigt werden soll.
Die vollständige Einladung mit allen Tagesordnungspunkten wird ab dem 18.09.2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (www.singulus.de) unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Gläubigerversammlung" (http://www.singulus.de/de/credit-relations/glaeubigerversammlung.html) abrufbar sein. (Ad hoc vom 15.09.2015) (16.09.2015/alc/n/a)
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