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SINGULUS: Zweite Anleihegläubigerversammlung der 7,75%-Anleihe 2012/2017 am 29.10.2015 - Anleihenews
15.10.15 15:46
anleihencheck.de
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Da die erste Anleihegläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (ISIN: DE0007238909, WKN: 723890, Ticker-Symbol: SNG) nicht beschlussfähig war, laden wir alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe (ISIN: DE000A1MASJ4, WKN: A1MASJ) nun kurzfristig zu einer zweiten Gläubigerversammlung ein, um erneut insbesondere über die Bestellung und die Ermächtigung eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger zu beschließen, so das Unternehmen in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressmeldung:
Die Versammlung findet statt am
29. Oktober 2015 um 11:00 Uhr (MEZ) im
Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main,
Platinum Ballsaal 1.
Wir möchten Sie dringend darum bitten, auch an der zweiten Gläubigerversammlung teilzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen oder sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird. Die zweite Gläubigerversammlung wird im Hinblick auf die Bestellung des gemeinsamen Vertreters in jedem Fall beschlussfähig sein. Die geplante besondere Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters und der vorübergehende Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte setzen hingegen voraus, dass die auf der Versammlung anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten und diesen Maßnahmen mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte zustimmen.
Wir weisen darauf hin, dass für die Teilnahme erneut eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 26. Oktober 2015 erforderlich ist. Auch bedarf es eines neuen Depotnachweises mit Sperrvermerk.
Alle hierzu notwendigen Informationen sowie entsprechende Formulare für die Anmeldung, den besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, die Vollmachtserteilung oder Stimmrechtsvertretung finden Sie auch auf der Homepage der Gesellschaft (www.singulus.de) unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Zweite Gläubigerversammlung". Ihre Rückfragen zum Prozedere der Anmeldung, Vollmachtserteilung und Beibringung des Depotnachweises können Sie auch gerne über die Hotline der Anmeldestelle von HCE Haubrok AG stellen (Tel: 089 21027-222). Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wurde am 9. Oktober 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Markus Ehret (15.10.2015/alc/n/a)
Da die erste Anleihegläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (ISIN: DE0007238909, WKN: 723890, Ticker-Symbol: SNG) nicht beschlussfähig war, laden wir alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe (ISIN: DE000A1MASJ4, WKN: A1MASJ) nun kurzfristig zu einer zweiten Gläubigerversammlung ein, um erneut insbesondere über die Bestellung und die Ermächtigung eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger zu beschließen, so das Unternehmen in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressmeldung:
Die Versammlung findet statt am
29. Oktober 2015 um 11:00 Uhr (MEZ) im
Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main,
Platinum Ballsaal 1.
Wir möchten Sie dringend darum bitten, auch an der zweiten Gläubigerversammlung teilzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen oder sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird. Die zweite Gläubigerversammlung wird im Hinblick auf die Bestellung des gemeinsamen Vertreters in jedem Fall beschlussfähig sein. Die geplante besondere Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters und der vorübergehende Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte setzen hingegen voraus, dass die auf der Versammlung anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten und diesen Maßnahmen mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte zustimmen.
Alle hierzu notwendigen Informationen sowie entsprechende Formulare für die Anmeldung, den besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, die Vollmachtserteilung oder Stimmrechtsvertretung finden Sie auch auf der Homepage der Gesellschaft (www.singulus.de) unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Zweite Gläubigerversammlung". Ihre Rückfragen zum Prozedere der Anmeldung, Vollmachtserteilung und Beibringung des Depotnachweises können Sie auch gerne über die Hotline der Anmeldestelle von HCE Haubrok AG stellen (Tel: 089 21027-222). Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wurde am 9. Oktober 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Markus Ehret (15.10.2015/alc/n/a)


