R-LOGITECH legt finale Bedingungen für die Begebung einer neuen fünfjährigen Anleihe fest - Anleihenews


26.09.22 10:45
anleihencheck.de

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Der Vorstand der R-LOGITECH S.A.M. hat heute die finalen Bedingungen für die Begebung einer neuen fünfjährigen Unternehmensanleihe 2022/2027 (ISIN DE000A3K73Z7 / WKN A3K73Z7) im Volumen von bis zu 250 Mio. Euro mit einer Mindeststückelung von 100.000 Euro festgelegt, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Auf Grundlage des institutionellen Bookbuilding-Verfahrens wurde ein Zinssatz von 10,25% p.a. beschlossen. Institutionelle Inhaber der mit 8,5 % verzinsten Schuldverschreibungen 2018/2023 (ISIN DE000A19WVN8 / WKN A19WVN8) können ihre Schuldverschreibungen 2018/2023 in die neuen mit 10,25 % verzinsten Schuldverschreibungen 2022/2027 umtauschen. Der Umtausch und die Privatplatzierung erfolgen bis Montag, 26. September 2022 über die Seaport Group Europe LLP, ein Tochterunternehmen der Seaport Global Holdings LLC ("Seaport"), als Lead Placement Agent sowie über die BankM als Exchange and Settlement Agent ausschließlich bei qualifizierten Anlegern in Deutschland und anderen europäischen Ländern.

Wichtiger Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren von R-LOGITECH geben.

Die Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S. Securities Act") registriert und dürfen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S. Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act definiert) angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act unterliegt. Die Emittentin wird keine Schuldverschreibungen innerhalb der Vereinigten Staaten anbieten, verkaufen oder liefern, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit Rule 903 der Regulation S des U.S. Securities Act. Dementsprechend werden weder die Emittentin noch eines ihrer verbundenen Unternehmen oder eine in ihrem Namen handelnde Person in Bezug auf die Schuldverschreibungen gezielte Verkaufsanstrengungen oder allgemeine Aufforderungen zum Erwerb von Schuldverschreibungen durchführen. (26.09.2022/alc/n/a)