RENA GmbH i.I.: Vierte Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen - Anleihenews


20.05.22 08:54
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Pressemitteilung der RENA GmbH i.I. vom 19.05.2022:

Gütenbach, 19. Mai 2022:

1. Vierte Abschlagsverteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH i.I. erfolgt, nachdem bereits drei Abschlagsverteilungen mit einer bislang erreichten Gesamtquote in Höhe von 11,08% stattgefunden haben, Mitte Mai 2022 eine vierte Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen.

Der für die vierte Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf 7.750.072,12 Euro. Die auf die im Rahmen der vierten Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote beträgt 2,208%. Somit ergibt sich eine dann erreichte Gesamtausschüttungsquote von 13,288%

2. Auszahlung an die Anleihegläubiger

Damit stehen auch die Auszahlungsbeträge fest, die bei der vierten Abschlagsverteilung auf die beiden von der RENA GmbH i.I. vorinsolvenzlich emittierten Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 / WKN A1E8W9 und ISIN DE000A1TNHG1 / WKN A1TNHG) entfallen:

- Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe 10/15 22,79 Euro je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung 22,08 Euro auf die Hauptforderung und 0,71 Euro auf die Zinsen.

- Die Zahlungen betragen für die zweite Anleihe 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) 23,69 Euro je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung 22,07 Euro auf die Hauptforderung und 1,62 Euro auf die Zinsen.

Um auszuschließen, dass im Wege der Abschlagsverteilung Zahlungen an nachrangige Gläubiger fließen, wird der jeweilige gemeinsame Vertreter eine Prüfung der einzelnen Forderungen der Anleihegläubiger vornehmen und sodann die Auszahlung der Anleihen 10/15 (ISIN DE000A1E8W96) und 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) an die Anleihegläubiger veranlassen. Die Auszahlung auf die Anleihe erfolgt auf die Bestände vom 19. Mai 2022 (24:00 Uhr). Die Ausschüttung wird Mitte Juni 2022 beginnen.

Um die Auszahlung vorzunehmen, fordern die gemeinsamen Vertreter die Anleihegläubiger daher dazu auf, sich bis spätestens zum 15. Juni 2022 sowohl für die Anleihe 10/15 (ISIN DE000A1E8W96) als auch für die Anleihe 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) über das bereitgestellte Registrierungsformular unter https://onesquareadvisors.com/rena/ anzumelden. Sofern eine vollständige Registrierung bis zum 15. Juni 2022 erfolgt, kann ausgeschlossen werden, dass auf den Auszahlungskonten der gemeinsamen Vertreter negative Zinsen anfallen, die an die Anleihegläubiger weitergereicht werden müssten. Auch nach dem 15. Juni 2022 bleibt eine Registrierung der Anleihegläubiger weiterhin möglich, es kann bei den entsprechenden Auszahlungen allerdings dazu kommen, dass Abschläge aufgrund angefallener Negativzinsen vorgenommen werden müssen.

Die One Square Advisors GmbH ist von den gemeinsamen Vertretern mit der Entgegennahme der Anmeldungen beauftragt. Die Auszahlungen erfolgen direkt durch den jeweiligen gemeinsamen Vertreter.

Bei Rückfragen steht die One Square Advisors GmbH für die gemeinsamen Vertreter unter rena@onesquareadvisors.com zur Verfügung.

3. Insgesamt erwartete Insolvenzquote; Verfahrensabschluss

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann weder eine abschließende Einschätzung über die insgesamt zu erwartende Insolvenzquote noch über den voraussichtlichen Abschluss des Insolvenzverfahrens abgegeben werden. Die Verwertung des schuldnerischen Vermögens ist bereits weit vorangeschritten, dauert jedoch noch an. (20.05.2022/alc/n/a)






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