Mattil & Kollegen vertritt Anleihegläubiger der insolventen Steilmann-Anleihen - Anleihenews


29.03.16 10:35
anleihencheck.de

München (www.anleihencheck.de) - Mattil & Kollegen vertritt Anleihegläubiger der insolventen Steilmann-Anleihen - Anleihenews

Erst im November 2015 ging die Steilmann SE, vormals Steilmann Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG, an die Börse, so die Kanzlei Mattil & Kollegen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Nun kündigte der Vorstand an, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Steilmann SE hat neben Aktien auch 3 Anleihen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von über 70 Mio. EUR ausgegeben.

Anleihe WKN: Anleihevolumen: Fälligkeit:
2012/2017 (ISIN: DE000A1PGWZ2, WKN : A1PGWZ) 30,6 Mio. EUR 27.06.2017
2014/2018 (ISIN: DE000A12UAE0, WKN: A12UAE) 33 Mio. EUR 22.09.2018
2015/2017 (ISIN: DE000A14J4G3, WKN: A14J4G) 10 Mio. EUR 08.03.2017

Zahlreiche Anleihegläubiger sind sogenannte Kleinanleger, deren Rechte nun in verstärktem Maße wahrgenommen werden müssen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu Anlegern und dem Verständnis für deren oft angespannte finanzielle Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei Mattil & Kollegen erfolgreich Anlegergruppen kollektiv begleitet.

So vertreten wir eine Vielzahl von Anleihegläubigern auch in anderen Insolvenzverfahren, sowohl individuell, als auch kollektiv als gemeinsame Vertreter. Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Expertise im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht, weshalb die Kanzlei auch in mehreren (vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertreten ist, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH.

Den betroffenen Anlegern raten wir die Interessen zu bündeln, um so das bestmögliche Ergebnis im Insolvenzverfahren für die Anleihegläubiger zu erzielen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen erklärt sich bereit, die Stimmrechte der Anleihegläubiger in den noch einzuberufenden Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz kostenlos auszuüben. Weitere Informationen finden Sie unter www.mattil.de. (Pressemitteilung vom 24.03.2016) (29.03.2016/alc/n/a)