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MT-Energie-Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung der MT-Energie GmbH am 29. April 2014 - Anleihenews
09.04.14 10:34
anleihencheck.de
Westerburg (www.anleihencheck.de) - Die MT-Energie GmbH lädt für den 29. April 2014 zur finalen Gläubigerversammlung für die 8,25% - Inhaberschuldverschreibungen 2012/2017 (ISIN DE000A1MLRM7 / WKN A1MLRM) nach Zeven ein, so das Unternehmen in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Die Einladung wurde am heutigen Dienstag (08.04.2014) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 1. April aufgrund der nicht ausreichenden Beteiligung nicht beschlussfähig war, erhalten die Gläubiger eine letzte Chance, ihr Investment zu abzusichern.
Um eine solide Basis für die künftige Unternehmensentwicklung zu schaffen, sollen auf der Gläubigerversammlung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Anleihebedingungen zu ändern. Zudem soll ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt werden. "Die Geschäftsführung wünscht sich einen starken gemeinsamen Vertreter, um die Anleihegläubiger zukünftig zeitnah und besser über die Unternehmenssituation informieren zu können", erklärt Sören Schleider, CFO der MT-Energie GmbH.
Um das Investment zu schützen, ist es nach Unternehmensangaben notwendig, dass die Anleger ihre Stimmen auf der Gläubigerversammlung entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sollten nicht mindestens 25 Prozent des Anleihekapitals auf der Versammlung vertreten sein, wäre auch diese Versammlung in den wesentlichen Tagesordnungspunkten nicht beschlussfähig.
Die vollständigen Unterlagen zur Gläubigerversammlung sind auf den Internetseiten von MT-Energie unter der Adresse www.mt-energie.com hinterlegt. Anleger, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, können eine Vollmacht mit entsprechenden Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geben. Dazu ist es notwendig, einen neuen Berechtigungsnachweis - am besten eine neue Depotbescheinigung mit Sperrvermerk der Bank - beizufügen, ansonsten können die Stimmen eventuell nicht gezählt werden. Die Depotbescheinigungen der letzten Versammlung haben ihre Gültigkeit verloren. Die Gesellschaft bittet um Anmeldung bis Freitag, den 25.04.2014. (Pressemitteilung vom 08.04.2014) (09.04.2014/alc/n/a)
Die Einladung wurde am heutigen Dienstag (08.04.2014) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 1. April aufgrund der nicht ausreichenden Beteiligung nicht beschlussfähig war, erhalten die Gläubiger eine letzte Chance, ihr Investment zu abzusichern.
Um das Investment zu schützen, ist es nach Unternehmensangaben notwendig, dass die Anleger ihre Stimmen auf der Gläubigerversammlung entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sollten nicht mindestens 25 Prozent des Anleihekapitals auf der Versammlung vertreten sein, wäre auch diese Versammlung in den wesentlichen Tagesordnungspunkten nicht beschlussfähig.
Die vollständigen Unterlagen zur Gläubigerversammlung sind auf den Internetseiten von MT-Energie unter der Adresse www.mt-energie.com hinterlegt. Anleger, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, können eine Vollmacht mit entsprechenden Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geben. Dazu ist es notwendig, einen neuen Berechtigungsnachweis - am besten eine neue Depotbescheinigung mit Sperrvermerk der Bank - beizufügen, ansonsten können die Stimmen eventuell nicht gezählt werden. Die Depotbescheinigungen der letzten Versammlung haben ihre Gültigkeit verloren. Die Gesellschaft bittet um Anmeldung bis Freitag, den 25.04.2014. (Pressemitteilung vom 08.04.2014) (09.04.2014/alc/n/a)
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| Kurs | Vortag | Veränderung | Datum/Zeit | |
| 3,00 € | 3,00 € | - € | 0,00% | 17.04./17:29 |
| ISIN | WKN | Jahreshoch | Jahrestief | |
| DE000A1MLRM7 | A1MLRM | 5,50 € | 2,60 € | |


