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KFM zur GEWA-Anleihe: Gläubigerversammlung zur Bestellung eines neuen Gläubigervertreters soll einberufen werden
09.12.16 09:53
KFM Deutsche Mittelstand AG
Düsseldorf (www.anleihencheck.de) - Nachdem die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG den Insolvenzantrag gestellt hatte, bündeln die Anleihegläubiger ihr Interesse, um einen neuen unabhängigen Gläubigervertreter zu bestellen, so die KFM Deutsche Mittelstand AG in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Mittlerweile haben private und institutionelle Investoren in einem Gesamtumfang von mehr als 18 Mio. Euro den mzs-Rechtsanwälten aus Düsseldorf das Mandat zur Vertretung Ihrer Interessen erteilt. Die Vertretung der Interessen ist dabei kostenfrei.
Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH - Steuerberatungsgesellschaft wurde im Anleihenprospekt als Vertreter in einem Insolvenzfall definiert und ist darüber hinaus auch für die Verwaltung der Sicherheiten sowie für die Mittelverwendungskontrolle der GEWA-Anleihe zuständig. Sowohl mzs-Rechtsanwälte als auch die KFM Deutsche Mittelstand AG sowie die Rödl Treuhand selbst würden indes eine Trennung der Funktion des Gläubigervertreters von den Aufgaben der Sicherheitenverwaltung und Mittelverwendungskontrolle begrüßen. Hierauf hatte die KFM Deutsche Mittelstand AG bereits in dem KFM-Sonder-Telegramm vom 21.11.2016 und in der Pressemitteilung vom 29.11.2016 hingewiesen.
Inzwischen gab es auch zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH - Steuerberatungsgesellschaft und den mzs-Rechtanwälten ein Gespräch, bei dem Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass ein neuer Gläubigervertreter zeitnah bestellt werden soll. Geplant ist es, dass die Gläubigerversammlung noch vor Weihnachten einberufen wird und im Januar 2017 stattfinden kann. Ziel ist es, die Interessen möglich vieler Anleihegläubiger zu bündeln, um dann die Entscheidung für einen neuen Gläubigervertreter zu treffen. Auf dieser Grundlage soll dann im nächsten Schritt mit dem vorläufig bestellten Insolvenzverwalter eine Entscheidung getroffen werden, wie mit dem Bauprojekt weiter verfahren werden soll.
Die KFM Deutsche Mittelstand AG hatte zuvor schon die Anleihegläubiger aufgerufen, sich kostenfrei über die mzs-Rechtsanwälte vertreten zu lassen. Die KFM Deutsche Mittelstand AG lässt sich ebenfalls von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf in dieser Angelegenheit unterstützen. Die mzs-Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Von den 13 dort tätigen Anwälten sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2016 wurde die Kanzlei im Handelsblatt mit dem "Best Lawyer Award" auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgezeichnet.
Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen.
Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211- 21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig.
Über die KFM Deutsche Mittelstand AG:
Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen Mittelstandanleihen FONDS (WKN A1W5T2). Manager dieses Fonds ist die Heemann Vermögensverwaltung GmbH; Verwaltungsgesellschaft ist die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. Der Fonds bietet für private und institutionelle Investoren eine attraktive Rendite in Verbindung mit einer breiten Streuung im Mittelstandsanleihen-Markt. Die Investmentstrategie des Fonds basiert dabei auf den Ergebnissen des von der KFM Deutsche Mittelstand AG entwickelten Analyseverfahrens KFM-Scoring.
Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS schüttet seine Erträge jährlich an seine Anleger aus. Für das Jahr 2014 schüttete der Fonds seinen Anlegern 2,10 Euro je Fondsanteil aus; für das Jahr 2015 erfolgte eine Ausschüttung von 2,29 Euro je Fondsanteil. Das bedeutet eine Ausschüttungsrendite von über 4% p.a. Auch im laufenden Jahr profitieren die Anleger von der Wertentwicklung des Fonds und einer damit verbundenen geplanten Ausschüttung wie in den Vorjahren. Die KFM Deutsche Mittelstand AG wurde beim Großen Preis des Mittelstandes 2016 als Preisträger für das KFM-Auswahlverfahren und die überdurchschnittliche Entwicklung des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ausgezeichnet. (09.12.2016/alc/n/a)
Mittlerweile haben private und institutionelle Investoren in einem Gesamtumfang von mehr als 18 Mio. Euro den mzs-Rechtsanwälten aus Düsseldorf das Mandat zur Vertretung Ihrer Interessen erteilt. Die Vertretung der Interessen ist dabei kostenfrei.
Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH - Steuerberatungsgesellschaft wurde im Anleihenprospekt als Vertreter in einem Insolvenzfall definiert und ist darüber hinaus auch für die Verwaltung der Sicherheiten sowie für die Mittelverwendungskontrolle der GEWA-Anleihe zuständig. Sowohl mzs-Rechtsanwälte als auch die KFM Deutsche Mittelstand AG sowie die Rödl Treuhand selbst würden indes eine Trennung der Funktion des Gläubigervertreters von den Aufgaben der Sicherheitenverwaltung und Mittelverwendungskontrolle begrüßen. Hierauf hatte die KFM Deutsche Mittelstand AG bereits in dem KFM-Sonder-Telegramm vom 21.11.2016 und in der Pressemitteilung vom 29.11.2016 hingewiesen.
Inzwischen gab es auch zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH - Steuerberatungsgesellschaft und den mzs-Rechtanwälten ein Gespräch, bei dem Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass ein neuer Gläubigervertreter zeitnah bestellt werden soll. Geplant ist es, dass die Gläubigerversammlung noch vor Weihnachten einberufen wird und im Januar 2017 stattfinden kann. Ziel ist es, die Interessen möglich vieler Anleihegläubiger zu bündeln, um dann die Entscheidung für einen neuen Gläubigervertreter zu treffen. Auf dieser Grundlage soll dann im nächsten Schritt mit dem vorläufig bestellten Insolvenzverwalter eine Entscheidung getroffen werden, wie mit dem Bauprojekt weiter verfahren werden soll.
Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen.
Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211- 21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig.
Über die KFM Deutsche Mittelstand AG:
Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen Mittelstandanleihen FONDS (WKN A1W5T2). Manager dieses Fonds ist die Heemann Vermögensverwaltung GmbH; Verwaltungsgesellschaft ist die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. Der Fonds bietet für private und institutionelle Investoren eine attraktive Rendite in Verbindung mit einer breiten Streuung im Mittelstandsanleihen-Markt. Die Investmentstrategie des Fonds basiert dabei auf den Ergebnissen des von der KFM Deutsche Mittelstand AG entwickelten Analyseverfahrens KFM-Scoring.
Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS schüttet seine Erträge jährlich an seine Anleger aus. Für das Jahr 2014 schüttete der Fonds seinen Anlegern 2,10 Euro je Fondsanteil aus; für das Jahr 2015 erfolgte eine Ausschüttung von 2,29 Euro je Fondsanteil. Das bedeutet eine Ausschüttungsrendite von über 4% p.a. Auch im laufenden Jahr profitieren die Anleger von der Wertentwicklung des Fonds und einer damit verbundenen geplanten Ausschüttung wie in den Vorjahren. Die KFM Deutsche Mittelstand AG wurde beim Großen Preis des Mittelstandes 2016 als Preisträger für das KFM-Auswahlverfahren und die überdurchschnittliche Entwicklung des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ausgezeichnet. (09.12.2016/alc/n/a)
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