Hertha BSC: Einleitung schriftliches Verfahren zur Änderung der Anleihebedingungen - Anleihenews


07.04.25 16:17
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Hertha BSC Verwaltung GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), ("Gesellschaft") hat heute beschlossen, ein schriftliches Verfahren ("Schriftliches Verfahren") gemäß den Ziffern 15 ff. der Anleihebedingungen ("Anleihebedingungen") der am 8. November 2018 begebenen 10,5% 2018/2025 nicht nachrangigen unbesicherten Anleihe (ISIN SE0011337054 / WKN A2NBK3) der Gesellschaft im ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 40.000.000 ("Anleihe") einzuleiten, mit dem Ziel, die Anleihebedingungen zu ändern, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Die Anleihebedingungen sollen dahingehend geändert werden, dass der Gesellschaft eine einseitige Option eingeräumt wird, die es ihr ermöglicht, die Laufzeit der Anleihe um sechsunddreißig Monate bis zum 8. November 2028 zu verlängern, den Zinssatz ab dem 8. November 2025 (ausschließlich) auf 6,5 % p.a. zu reduzieren und die fälligen Zinsen künftig nicht mehr quartalsweise, sondern jährlich zu zahlen. Zudem würde die Option es der Gesellschaft ermöglichen, die Anleihe jederzeit vollständig oder teilweise ab dem 8. November 2025 zu einem Betrag von 100 % des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen zurückzuzahlen.

Der Nordic Trustee & Agency AB (publ) als der Bevollmächtigte (Agent) unter den Anleihebedingungen wird die Einladung zum Schriftlichen Verfahren am 7. April 2025 versenden. Das Schriftliche Verfahren beginnt am 10. April 2025 und endet am 6. Mai 2025. Der Stichtag für die Berechtigung zur Teilnahme am Schriftlichen Verfahren ist der 10. April 2025. Die Einladung zum Schriftlichen Verfahren und das Abstimmungsformular sind auf der Investor-Relations-Internetseite der Gesellschaft (https://www.herthabsc.com/de/club/nordic-bonds-investor-relations) zu finden. Die Beschlussfähigkeit im Schriftlichen Verfahren ist gegeben, wenn daran Anleihegläubiger teilnehmen, die mindestens 50 % des Nennbetrags der Anleihe vertreten. Die Zustimmung zum Antrag der Gesellschaft im Schriftlichen Verfahren setzt voraus, dass Anleihegläubiger für den Vorschlag stimmen, die mindestens 66 2/3 % des Nennbetrags vertreten, für den Anleihegläubiger im Schriftlichen Verfahren teilnehmen. Das Ergebnis des Schriftlichen Verfahrens wird voraussichtlich am 6. Mai 2025 veröffentlicht. (07.04.2025/alc/n/a)




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