Eyemaxx muss in die Verlängerung: 2. AGV am 29. April 2021 - Anleihenews


14.04.21 11:00
Anleihen Finder

Brechen (www.anleihencheck.de) - Quorum verfehlt - die Eyemaxx Real Estate AG hat bei den Abstimmungen ohne Versammlung vom 6. bis 8. April, Änderungen der Anleihen href="/5_5_eyemaxx_real_estate_18_23_auf_festzins_A2GSSP-anleihe">2018/23, 2019/24 und 2020/25 (ISIN DE000A289PZ4 / WKN A289PZ) betreffend, das notwendige Teilnahmequorum von 50% verfehlt, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Das Verfehlen des Quorums sei in ersten Gläubigerabstimmungen nicht unüblich. Aus diesem Grund lade Eyemaxx zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung für alle drei Anleihen am 29. April 2021 in München ein. Das erforderliche, reduzierte Teilnahmequorum betrage dann jeweils 25% der ausstehenden Anleihen.

Hinweis: Die Einladungen würden am Dienstag, 13. April 2021, im Bundesanzeiger sowie auf der Website von Eyemaxx veröffentlicht.

Tendenz pro Änderungen

"Wir konnten bei der ersten Abstimmung eine durchschnittliche Beteiligung von rund 26% erreichen und fast alle Teilnehmer haben positiv abgestimmt. Eyemaxx wird den Dialog mit Anleihegläubigern noch weiter intensivieren und ist sehr optimistisch, dass das erforderliche Quorum und die Zustimmung in der 2. Gläubigerversammlung erreicht werden", sage Dr. Michael Müller, CEO Eyemaxx Real Estate Group.

Abstimmungsergebnis der 1. AGV: Für die Anleihe 2018/23 habe das Quorum bei 25,89% der ausstehenden Schuldverschreibungen gelegen. Für die Anleihe 2019/24 habe das Quorum bei 20,24% und für die Anleihe 2020/25 bei 39,38% gelegen.

Hintergrund der Abstimmung

Bedingt durch die Covid-19-Pandemie und daraus resultierenden Bewertungen der Immobilienprojekte - insbesondere bei Gewerbe- und Hotelimmobilien - rechne Eyemaxx mit einem Jahresverlust 2019/20 von 28 und 35 Mio. Euro, was auch die Eigenkapitalquote des Unternehmens deutlich senken würde.

Bei der genannten Abstimmung sollten die Gläubiger der Anleihen 2018/23 und 2019/24 daher der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15% zustimmen bzw. solle bei der Anleihe 2020/25 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% fortbestehen. Damit solle verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote ausgeliefert sei.

Zudem solle bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. gezahlt werden.

Den kompletten Beitrag zusammen mit dem Interview mit Dr. Michael Müller, Eyemaxx Real Estate AG finden Sie hier. (News vom 12.04.2021) (14.04.2021/alc/n/a)





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