Eyemaxx: Anleihegläubigerversammlung am 29. April - Anleihenews


26.04.21 10:45
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94 / WKN A0V9L9; "Eyemaxx") bittet alle stimmberechtigen Anleihegläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3 / WKN A2GSSP), 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ1 / WKN A2YPEZ) und 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4 / WKN A289PZ) auf der Anleihegläubigerversammlung am 29. April 2021 in München zu den Änderungen der Anleihebedingungen abzustimmen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Zusammen mit der Gesellschaft können so die Anleger durch ihr positives Votum Eyemaxx stabil und zukunftssicher aufstellen. Statt der persönlichen Präsenz besteht für die Anleihegläubiger auch die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten oder Stimmrechtsvertreter für die Abstimmung in ihrem Sinn zu nominieren. Wesentliche Unterlagen, wie z. B. der Sperrvermerk, können bis Donnerstag, den 29. April 2021 um 10 Uhr nachgereicht werden.

Eine Anleitung zu Anmeldung zur Anleihegläubigerversammlung finden die Anleihegläubiger hier: https://www.eyemaxx.com/download/anleitung-zur-anmeldung-zur-zweiten-glaeubigerversammlung.1953

Alle weiteren wichtigen Unterlagen für die Anmeldung finden Sie unter diesem Link: https://eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/zweite-glaeubigerversammlung/#content

Allfällige in diesem Zusammenhang entstehende Bankkosten (insb. in Bezug auf die Ausstellung des erforderlichen Sperrvermerkes) bis EUR 50,- werden von Eyemaxx vergütet.

Zum Hintergrund:

Wie auch schon bei der ersten Abstimmung, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen. Es soll so verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote ausgeliefert ist. Darüber hinaus soll bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p. a. gezahlt werden. Wird die Eigenkapitalquote von 10 %, unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet. Außerdem soll der Beschluss gefasst werden, dass die Gläubiger auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote verzichten. (26.04.2021/alc/n/a)





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