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Euroanleihen: Fluch und Segen
21.12.11 10:12
anleihencheck.de
Westerburg (anleihencheck.de) - Euroanleihen sind unter ihrem Synonym "Euro-Bonds" mittlerweile in aller Munde. Zwar existieren die Euroanleihen (noch) nicht, doch ihre Einführung wird nicht nur von Politikern, sondern auch von Wirtschaftsexperten heftig diskutiert. Wie diese Diskussion ausgehen wird, ist momentan noch ungewiss.
Gewiss ist allerdings, dass es sich bei Euro-Bonds um eine Art Staatsanleihe handelt. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Euroanleihen eben nicht von einem Staat emittiert werden, sondern von der Eurozone als Ganzes. Zweck dieser europäischen Staatsanleihe wäre, ähnlich wie bei herkömmlichen Staatsanleihen, die Kapitalaufnahme auf dem Finanzmarkt. Die auf diese Weise am Finanzmarkt aufgenommenen Mittel würden bei der Einführung von Euro-Bonds unter allen EU-Staaten aufgeteilt. Für die Rückzahlung der Euroanleihen beziehungsweise für die Zinsen der so aufgenommenen Schulden würde ebenfalls die Gesamtheit der EU-Staaten haften. Euroanleihen werden momentan vor allem von den wirtschaftlich schwächeren Ländern der Euro-Zone befürwortet. Diese erhoffen sich von der Emittierung der Anleihen nicht nur niedrigere Zinsen, sondern vor allem auch den Zugang zu besseren Kreditbedingungen, da ihre Bonität bei Euroanleihen deutlich besser beurteilt werden würde als bei der Emittierung eigener Staatsanleihen. Darüber hinaus wären einzelnen Staaten der Eurozone als Spekulationsobjekt der Finanzmärkte nicht mehr attraktiv, was Ländern wie beispielsweise Griechenland, Irland, Portugal oder Spanien sehr helfen würde. Im Gegenzug sehen Staaten mit einer hohen Bonitätsrate, wie beispielsweise Deutschland, die Euroanleihen eher kritisch. Hinzu kommt, dass die Rechtmäßigkeit der Bonds unter Experten stark umstritten ist. In Artikel 125 des AEU-Vertrages ist eine so genannte "Nichtbeistands-Klausel" verankert. Nach dieser wären Euroanleihen im momentanen Vertragsumfeld illegal.
(21.12.2011/alc/n/a)
Gewiss ist allerdings, dass es sich bei Euro-Bonds um eine Art Staatsanleihe handelt. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Euroanleihen eben nicht von einem Staat emittiert werden, sondern von der Eurozone als Ganzes. Zweck dieser europäischen Staatsanleihe wäre, ähnlich wie bei herkömmlichen Staatsanleihen, die Kapitalaufnahme auf dem Finanzmarkt. Die auf diese Weise am Finanzmarkt aufgenommenen Mittel würden bei der Einführung von Euro-Bonds unter allen EU-Staaten aufgeteilt. Für die Rückzahlung der Euroanleihen beziehungsweise für die Zinsen der so aufgenommenen Schulden würde ebenfalls die Gesamtheit der EU-Staaten haften. Euroanleihen werden momentan vor allem von den wirtschaftlich schwächeren Ländern der Euro-Zone befürwortet. Diese erhoffen sich von der Emittierung der Anleihen nicht nur niedrigere Zinsen, sondern vor allem auch den Zugang zu besseren Kreditbedingungen, da ihre Bonität bei Euroanleihen deutlich besser beurteilt werden würde als bei der Emittierung eigener Staatsanleihen. Darüber hinaus wären einzelnen Staaten der Eurozone als Spekulationsobjekt der Finanzmärkte nicht mehr attraktiv, was Ländern wie beispielsweise Griechenland, Irland, Portugal oder Spanien sehr helfen würde. Im Gegenzug sehen Staaten mit einer hohen Bonitätsrate, wie beispielsweise Deutschland, die Euroanleihen eher kritisch. Hinzu kommt, dass die Rechtmäßigkeit der Bonds unter Experten stark umstritten ist. In Artikel 125 des AEU-Vertrages ist eine so genannte "Nichtbeistands-Klausel" verankert. Nach dieser wären Euroanleihen im momentanen Vertragsumfeld illegal.
(21.12.2011/alc/n/a)


