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ETERNA wird Sanierungsfall - Anleihegläubiger sollen 10% Abfindungsquote erhalten
04.08.21 09:00
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Finanzierungsverhandlungen ohne Ergebnis - ETERNA stellt Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens nach dem neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG), berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Die eterna Mode Holding finde mit ihren Gläubigern keine Lösungen in den aktuellen Finanzierungsfragen, daher müsse der traditionsreiche Modehersteller restrukturiert werden. Auch ein in Auftrag gegebenes IDW-S6-Gutachten bestätige laut ETERNA die Notwendigkeit einer Sanierung der Passivseite der Bilanz der eterna Mode Holding GmbH. Der Restrukturierungsplan sehe dabei einen Schuldenschnitt bei der unbesicherten ETERNA-Anleihe 2017/2024 vor, im Rahmen dessen die Forderungen der Anleihegläubiger sowie die noch ausstehenden Zinsen mit einer Abfindungsquote von lediglich 10% bedient werden sollten.
Hinweis: Der Plan solle kurzfristig bei Gericht eingereicht werden und bis Mitte September 2021 umgesetzt werden. Hintergrund der aktuell prekären Finanzierungssituation sei ein Covenant-Bruch der eterna Mode Holding GmbH im Zusammenhang mit dem bestehenden Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio. Euro, wodurch für die Schuldscheingläubiger ein außerordentliches Kündigungsrecht wirksam werden könnte.
ETERNA-Anleihe mit Volumen von 25 Mio. Euro
Zuletzt sei ETERNA mit seinem Vorhaben einer Zinsstundung bis zum Lauzeitende der Anleihe in 2024 am fehlenden notwendigen Quorum (25% des Anleihevolumens) auf der zweiten Gläubigerversammlung gescheitert. Gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger sei Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth.
ANLEIHE CHECK: Erst im Dezember 2020 sei die Laufzeit der ETERNA-Anleihe 2017/24 (ISIN DE000A2E4XE4 / WKN A2E4XE) um etwas mehr als zwei Jahre bis zum 3. Juni 2024 mit Zustimmung der Anleihegläubiger verlängert worden. Die ETERNA-Anleihe 2017/24 habe ein ausstehendes Volumen von 25 Mio. Euro und werde jährlich mit 7,75% p.a. verzinst.
StaRUG-Verfahren
Die vom Gesetzgeber in diesem Jahr neu geschaffene Möglichkeit einer Sanierung im Zuge des StaRUG-Verfahrens diene dem Ziel einer Restrukturierung der Holding sowie der Schaffung einer nachhaltigen Finanzierung der Holding. Die dazu vorgesehene Quote werde bei Zustimmung zum Konzept vollständig aus Gesellschaftermitteln gezahlt. Daneben verzichte die Gesellschafterin vollständig auf ihre Forderungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 32,3 Mio. Euro und verpflichte sich darüber hinaus, zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, das neben der Zahlung der Quote auch zur Finanzierung des operativen Geschäfts eingesetzt werden solle.
Keine Kündigungsgründe des Schuldscheindarlehens
Im engen Austausch mit ihren Schuldscheingläubigern habe ETERNA sicherstellen können, dass die aktuelle Situation der eterna Mode Holding GmbH und ihre Sanierung nach dem StaRUG keine Kündigungsgründe unter dem Schuldscheindarlehen auslösen würden. Die Schuldscheingläubiger hätten nach Angaben des Unternehmens darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass sie grundsätzlich weiterhin bereit seien, die operativ tätige ETERNA Mode GmbH als Finanzierungspartner zu begleiten.
INFO: Die vorgesehene Sanierung beziehe sich allein auf die Finanzierungssituation der Holding. Das operative Geschäft der ETERNA Mode GmbH sei somit von dieser Entscheidung nicht betroffen, sodass ETERNA seine operativen Aktivitäten unverändert fortführen werde. Zugleich werde sich das Unternehmen im Zuge der eingeleiteten Transformation weiterhin darauf konzentrieren, die strategischen Initiativen wie die Digitalisierung fortzuführen und das Unternehmen auf die veränderten Marktbedingungen auszurichten.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 03.08.2021) (04.08.2021/alc/n/a)
Die eterna Mode Holding finde mit ihren Gläubigern keine Lösungen in den aktuellen Finanzierungsfragen, daher müsse der traditionsreiche Modehersteller restrukturiert werden. Auch ein in Auftrag gegebenes IDW-S6-Gutachten bestätige laut ETERNA die Notwendigkeit einer Sanierung der Passivseite der Bilanz der eterna Mode Holding GmbH. Der Restrukturierungsplan sehe dabei einen Schuldenschnitt bei der unbesicherten ETERNA-Anleihe 2017/2024 vor, im Rahmen dessen die Forderungen der Anleihegläubiger sowie die noch ausstehenden Zinsen mit einer Abfindungsquote von lediglich 10% bedient werden sollten.
Hinweis: Der Plan solle kurzfristig bei Gericht eingereicht werden und bis Mitte September 2021 umgesetzt werden. Hintergrund der aktuell prekären Finanzierungssituation sei ein Covenant-Bruch der eterna Mode Holding GmbH im Zusammenhang mit dem bestehenden Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio. Euro, wodurch für die Schuldscheingläubiger ein außerordentliches Kündigungsrecht wirksam werden könnte.
ETERNA-Anleihe mit Volumen von 25 Mio. Euro
Zuletzt sei ETERNA mit seinem Vorhaben einer Zinsstundung bis zum Lauzeitende der Anleihe in 2024 am fehlenden notwendigen Quorum (25% des Anleihevolumens) auf der zweiten Gläubigerversammlung gescheitert. Gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger sei Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth.
StaRUG-Verfahren
Die vom Gesetzgeber in diesem Jahr neu geschaffene Möglichkeit einer Sanierung im Zuge des StaRUG-Verfahrens diene dem Ziel einer Restrukturierung der Holding sowie der Schaffung einer nachhaltigen Finanzierung der Holding. Die dazu vorgesehene Quote werde bei Zustimmung zum Konzept vollständig aus Gesellschaftermitteln gezahlt. Daneben verzichte die Gesellschafterin vollständig auf ihre Forderungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 32,3 Mio. Euro und verpflichte sich darüber hinaus, zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, das neben der Zahlung der Quote auch zur Finanzierung des operativen Geschäfts eingesetzt werden solle.
Keine Kündigungsgründe des Schuldscheindarlehens
Im engen Austausch mit ihren Schuldscheingläubigern habe ETERNA sicherstellen können, dass die aktuelle Situation der eterna Mode Holding GmbH und ihre Sanierung nach dem StaRUG keine Kündigungsgründe unter dem Schuldscheindarlehen auslösen würden. Die Schuldscheingläubiger hätten nach Angaben des Unternehmens darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass sie grundsätzlich weiterhin bereit seien, die operativ tätige ETERNA Mode GmbH als Finanzierungspartner zu begleiten.
INFO: Die vorgesehene Sanierung beziehe sich allein auf die Finanzierungssituation der Holding. Das operative Geschäft der ETERNA Mode GmbH sei somit von dieser Entscheidung nicht betroffen, sodass ETERNA seine operativen Aktivitäten unverändert fortführen werde. Zugleich werde sich das Unternehmen im Zuge der eingeleiteten Transformation weiterhin darauf konzentrieren, die strategischen Initiativen wie die Digitalisierung fortzuführen und das Unternehmen auf die veränderten Marktbedingungen auszurichten.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 03.08.2021) (04.08.2021/alc/n/a)


