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Beate Uhse: Anleihe-Verlängerung und Änderung der Zinsen finden nicht die erforderlichen Mehrheiten - Anleihenews
29.06.16 11:37
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN: DE0007551400, WKN: 755140, Ticker-Symbol: USE) teilt mit, dass sie aufgrund der Gespräche mit wesentlichen Anleihegläubigern der Beate-Uhse Anleihe (ISIN: DE000A12T1W6, WKN: A12T1W) die Rückmeldung erhalten hat, dass die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten Verlängerung der Beate Uhse-Anleihe und Änderung der Zinsen nicht die erforderlichen Mehrheiten finden werden, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft auch Gegenanträge zu ihren Beschlussvorschlägen von Fonds erhalten, die von Robus Capital Management Ltd., London, vertreten werden. Diese Gegenanträge sind auf der Internetseite der Emittentin unter http://beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html abrufbar und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft entschieden, nur über die folgenden Beschlussgegenstände abstimmen zu lassen:
- Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und
- Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten.
Darüber hinaus soll über ein Sonderkündigungsrecht für die Anleihegläubiger im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Fremdverbindlichkeiten beschlossen werden.
Als gemeinsamer Vertreter ist die One Square Advisory Services GmbH durch die Gesellschaft vorgeschlagen.
Die vorgeschlagene Beschlussfassung über die Stundung der Zinsen soll der Emittentin ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter und wesentlichen Anleihegläubigern ein finanzielles Restrukturierungskonzept zu entwickeln, zu vereinbaren und dieses umzusetzen.
Aufgrund der vorgenannten Vorgehensweise ist die Vorlage des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 von Ernst & Young erst für Ende Juli 2016 vorgesehen.
Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite Anleihegläubigerversammlung anzumelden und persönlich oder durch Bevollmächtigte teilzunehmen. Für die Fassung der Beschlüsse über die Stundung der Zinsen ist ein Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen notwendig. (29.06.2016/alc/n/a)
In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft auch Gegenanträge zu ihren Beschlussvorschlägen von Fonds erhalten, die von Robus Capital Management Ltd., London, vertreten werden. Diese Gegenanträge sind auf der Internetseite der Emittentin unter http://beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html abrufbar und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft entschieden, nur über die folgenden Beschlussgegenstände abstimmen zu lassen:
- Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und
- Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten.
Als gemeinsamer Vertreter ist die One Square Advisory Services GmbH durch die Gesellschaft vorgeschlagen.
Die vorgeschlagene Beschlussfassung über die Stundung der Zinsen soll der Emittentin ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter und wesentlichen Anleihegläubigern ein finanzielles Restrukturierungskonzept zu entwickeln, zu vereinbaren und dieses umzusetzen.
Aufgrund der vorgenannten Vorgehensweise ist die Vorlage des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 von Ernst & Young erst für Ende Juli 2016 vorgesehen.
Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite Anleihegläubigerversammlung anzumelden und persönlich oder durch Bevollmächtigte teilzunehmen. Für die Fassung der Beschlüsse über die Stundung der Zinsen ist ein Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen notwendig. (29.06.2016/alc/n/a)


