Beate Uhse-Anleihe: Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig - Anleihenews


09.06.16 10:03
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN: DE0007551400, WKN: 755140, Ticker-Symbol: USE) teilt mit, dass gestern in der ersten Anleihegläubigerversammlung der Beate Uhse Anleihe (ISIN DE000A12T1W6 / WKN A12T1W) das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum von 50% des ausstehenden Anleihenennbetrags nicht erreicht wurde, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Es nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in der Höhe von 12,52% der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von EUR 30.000.000 vertreten.

Aus diesem Grund wird eine zweite Anleihegläubigerversammlung am 06. Juli 2016 stattfinden. Die Einladung wird am 10. Juni 2016 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Für die zweite Anleihegläubigerversammlung liegt das erforderliche Quorum für die wesentlichen Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der Unternehmenssanierung bei 25%.

Im Vorfeld der zweiten Anleihegläubigerversammlung wird den Anleihegläubigern das Sanierungsgutachten von Ernst & Young voraussichtlich bis 26. Juni 2016 gegen Unterzeichnung einer Haftungsbegrenzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Wesentliche Bestandteile des Gutachtens sind die Ausführungen zur operativen und finanziellen Restrukturierung des Unternehmens einschließlich Aussagen zur Sanierungsfähigkeit.

Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter http://beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html veröffentlicht. Auf dieser Internetseite erhalten die Anleihegläubiger auch weitere Informationen zu den Anleihegläubigerversammlungen.

Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite Anleihegläubigerversammlung anzumelden. (09.06.2016/alc/n/a)