: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

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neuester Beitrag:  03.11.22 21:23
eröffnet am: 27.10.22 17:14 von: quantas Anzahl Beiträge: 35
neuester Beitrag: 03.11.22 21:23 von: EtelsenPredator Leser gesamt: 8138
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27.10.22 17:14 #1 : Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Der berühmte Münchner Koch Alfons Schuhbeck ist zu einer Gefängnisstrafe von über drei Jahren verurteilt worden. Ihm wurde Steuerhinterziehung in Höhe von über 2,3 Millionen Euro vorgeworfen.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...-gefaengnis-18418155.html

Schuhbeck hatte seinen Steuersitz im falschen Staat.
In der Schweiz hätte er Strafsteuern bezahlt, wäre aber niemals zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden!
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"Wir leben Zürich und Bangkok"
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9 Postings ausgeblendet.
27.10.22 19:39 #11 jedenfalls
wurde er vor gericht angeblich nie begleitet.
kein freund, verwandter etc .
arme wurst-
einmal von oben nach unten durchgereicht.
vllt tuts ihm gut.
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der dumme merkt nix, der schlaue sagt nix
28.10.22 09:33 #12 Öffentliche Wahrnehmung war ihm immer
das wichtigste: er wollte mit aller Gewalt berühmt werden.

Insofern gilt die alte Weisheit: hüte dich vor deinen eigenen Wünschen, denn das Universum könnte sie erfüllen ... aber meist anders, als man denkt.

:-)

Schade, er liegt mit 3 Jahren und 2 Monaten immer noch 4 Monate unter Hoeneß, er hat quasi 0,9 Hoeneß gekommen.

Wie gehabt nur Nummer 2 .... wie beim Kochen auch: immer hinter Witzigmann.

:-)  
28.10.22 10:05 #13 schuhbeck vs. hoeneß
nicht vergessen, das hoeneß für 28 millionen gesessen hat. zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt gewesen.

schuhbeck für 2,3  millionen steuerschuld und bekommt 3,2 jährchen haft.  (  berufung wird wohl noch eingereicht )  

im umkehrschluss lautet es dann so, richtig hohe schulden machen ... unterschlagen etc.  bringt in summa haft prozentualgesehen minimal mal gerade mehr.  normal hätte hoeneß mindestens 15 jährchen bekommen müssen.  

aber so entsteht kein lerneffekt  und schreckt so nicht wirklich vor steuerhinterziehung etc. ab.  da muss der staat mal eine " anpassung " nach oben durchziehen.    
28.10.22 10:14 #14 Steuerhinterziehung ist auch ein böses Wort.
Das hört sich so an, als wäre man ein Verbrecher.

Man kann es auch anders sehen: der staatlich legitimierte Zugriff auf die Arbeitsleistung von Menschen (mit ca. 90% des Einkommens, rechnet man alle SozVers und die Ust auf den Konsum, dazu) ist eigentlich schon der Hammer: 90% Tribute.

Als Gegenleistung wurden früher i.w. versprochen: Gesundheitsvorsorge, Altersvorsorge, Sicherheit.

für Punkt 1. und 2. muss man inzwischen selbst sorgen, Punkt 3. ist gerade offensichtlich im Zweifel.

Fazit: Tribute mit wenig oder keiner Gegenleistung ist Diebstahl. Oder Sklaverei.  
28.10.22 13:16 #15 #14
Hoeness  hat sich allerdings auch selbst angezeigt und war vom ersten Tag an geständig, ebenso zahlte er die Steuerschuld zeitnah zurück .Auf Bewährung verurteilt war er ebenfalls nicht.

Der gute Alfons hat ja am ersten Verhandlungstag noch alles abgestritten und die Schuld auf den Kollegen aus der IT abgewälzt und seine Steuerschuld wurde bis dato auch noch nicht von ihm beglichen.

Das er für seine Kassentricks auch noch die Abrechnungssoftware manipuliert hat/wollte zeugt ebenfalls von einer ganz anderen krimineller Energie als im Fall U.H.

Also ja, dass einzige was die beiden Fälle gemeinsam haben ist das Thema Steuerhinterziehung, die harten Fakten sind aber in beiden Fällen eben nicht zu vergleichen.


 
28.10.22 14:02 #16 Heenes war doch Heimschläfer
wurde nicht lange im Knascht gelassen.  
29.10.22 17:07 #17 #16 Und von Schuhbeck ist auch nicht bekannt.
dass er seine hinterzogene Steuerschuld samt Zinsen bezahlt hat. Stattdessen hat er sein Geld für private Zwecke verwendet und anschließend Insolvenz angemeldet!  
29.10.22 17:52 #18 So ein Quatsch "Heimschläfer" @galearis
Es war genau umgekehrt!

Aber, er hatte wohl trotzdem keine "harte" Haftzeit:

https://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/...haft-frei-14020650.html




 
29.10.22 18:10 #19 wieso Kwatsch - manche waschen sogar des N.
wo auch immer  
29.10.22 18:13 #20 für mich liegt der kleine aber feine Unterschied
zwischen "Ulli" und "Alf" darin, das Hoeness "lediglich" ein Depot im Ausland hatte, während Schuhbeck aktiv Kassen manipuliert hat, sprich Hoeness hat als Privatperson betrogen, Schuhbeck als Gewerbetreibender.  
29.10.22 18:21 #21 äh...hat der Uli nicht ne Wurstfabrik ?
dann hat er doch auch ein Gewerbe - oder nüt ?  
29.10.22 18:25 #22 Uli Hoeness hat nachts gezockt
mit hochspekulativen "Dingen" bzgl. Börse.
Hat viel gewonnen, aber auch viel verloren.

Warum bei solchen "Geschäften" nicht (so wie bei den Kleinanlegern) die Steuer gleich verrechnet wird, das ist ein Versagen der zuständigen Behörden.

Bei Schuhbeck und Co. war es Vorsatz, u.a. mit einem speziellen Programm.

Der Alfons bekommt natürlich auch Sonderbehandlung.

Genau DAS, gehört verboten!

Gleiches Recht für alle Gefangene,
Wenn die Seife fällt, dann fällt sie halt
und dann tut's halt auch weh!

Promi-Bonus ist eine Schande,
gleiche Bedingungen für alle Häftlinge!
 
29.10.22 18:35 #24 stimmt so alles nicht
- der Uli hat Tag und Nacht gezockt
- er hat über eine Schweizer Bank gezockt
- die Schweiz hat ihr eigenes Steuerrecht und da gibt es keine Quellenabzugssteuer
  ...also auch kein Behördenversagen

- er hat nur einen Fehler gemacht:  er hat die Einkünfte nicht in Deutschland versteuert

und als er dann seine Selbstanzeige erstattet hat, war diese leider fehlerhaft;  ergo:   Knast

Das wäre aber alles nicht aufgeflogen, wenn die Schweiz nicht von D, EU und USA 'erpresst' worden wäre, woraufhin sie das Bankgeheimnis gebrochen und alle ihre ausländischen Konto- und Depot-Inhaber quasi verraten hat  
29.10.22 18:52 #25 #25 Keine schweizer Quellensteuer?
Das ist ja ne ganz neue Sichtweise! Bisher wurden mir von meinen Dividenden aus Schweizer Aktien immer 35% Quellensteuer abgezogen.
Die Rückerstattung aus der Schweiz ist nicht ganz einfach und kostet auch etliche Euros, die sich die deutschen Banken dafür geben lassen!  
29.10.22 18:57 #26 bei Uli ging es nicht um Dividenden, sondern um
Gewinne aus Handelsgeschäften...  
29.10.22 19:00 #27 ..
Bei der normalen ESt-Erklärung ist auf der ersten Seite ein Ankreuzfeld, ob man ein Konto im Ausland unterhält .. wenn ich nun schon über Jahre dieses Konto im Ausland hätte, wüsste ich auch nicht was ich machen würde ..  
29.10.22 19:04 #28 Einer von euch
ist klüger

als der Andere  
29.10.22 19:15 #29 18:35
Das eigentliche Problem bei jedem Auslandskonto ist, das die Kohle irgendwann zurück ins Heimatland muss .. und den guten alten Geldkoffer gibt's auch nicht mehr ;-)  
29.10.22 19:55 #30 #30 ...oder man folgt dem Geld ins Ausland!
Und da ist die Schweiz doch ein gutes Quartier - wenn man denn genug Geld beiseite geschafft hat. Denn wie wir hier gelernt haben, ist eine Auslieferung nach D höchst unwahrscheinlich!  
29.10.22 20:00 #31 19:55
Das machst aber nicht, wenn du in seinem Alter bist, am Tegernsee lebst und bei jedem BayernHeimSpiel dabei sein willst.  
29.10.22 20:17 #32 Der Alfons
dachte bis zuletzt, dass die "Sache" verjährt ist, bzw. so lange her, das sich niemand mehr drum "schert".  
03.11.22 17:35 #33 Revision! Der Koch will nicht in die Knastkantin.
Promikoch Alfons Schuhbeck gibt sich nicht geschlagen: Kurz vor Fristablauf legt er Revision gegen seine Haftstrafe ein. Er wolle die Begründung nachvollziehen – und arbeite noch daran, den Schaden wiedergutzumachen.
 
03.11.22 21:23 #34 Durchaus üblich,
dass zur Fristwahrung erstmal Revision (da genügt ein Satz, Begründung wird nachgereicht) eingelegt wird.
Ist die Urteilsbegründung rechtsfehlerfrei, wird die Revision zurückgenommen.
Ist sie nicht fehlerfrei, wird die Revision begründet.
In einer Revision prüft ein Gericht nur, ob das Recht fehlerfrei angewendet wurde.
Anders als in einer Berufung: hier gibt's einen komplett neuen Prozess.
Thema "Sprungrevision" würde hier zu weit führen. Einfach bei Wiki nachlesen....  
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