Mir doch egal

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neuester Beitrag:  25.08.15 16:49
eröffnet am: 25.08.15 14:21 von: obgicou Anzahl Beiträge: 21
neuester Beitrag: 25.08.15 16:49 von: obgicou Leser gesamt: 1152
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25.08.15 14:21 #1 Mir doch egal
ich werde mir heute abend ein bekömmliches Bier gönnen
Bier darf nicht „bekömmlich“ genannt werden
Darf ein Bier als „bekömmlich“ beworben werden? Nein, hat das Landgericht Ravensburg nun entschieden. Aus einem einfachen Grund.
 
25.08.15 14:22 #2 Ich bin bei dir!
25.08.15 14:24 #3 Darauf ein bekömmliches Bierchen!
Büdchenpower!!!
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25.08.15 14:24 #4 Wenn ich es bekomme, ist es dann bekömmlich?
25.08.15 14:25 #5 @mad:
Hol das Büdchenmobil!
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25.08.15 14:25 #6 Manchmal muss man am Rechtsstaat zweifeln!
:(  
25.08.15 14:26 #7 War der Richter vielleicht ein Islamist?
Ist das geklärt???  
25.08.15 14:27 #8 Wahrscheinlich ein Teeist!
25.08.15 14:39 #9 Kann ja verstehen, dass das letzte Bier
als nichtbekömmlich ausgewiesen wird;).

Aber sonst Bullshit, Oi oi oi.  
25.08.15 14:51 #10 #1: Ach so...bloß wegen Gefahren des Alkoho.
Und ich dachte erst schon, ein amerikanischer Investor hat sich alle Rechte am Adjektiv "bekömmlich" gesichert  
25.08.15 15:07 #11 na vllt. so als verbraucherhinweis:
könnte spuren von bekömmlichkeit enthalten  
25.08.15 15:07 #12 Du musst draufschreiben:
Brutalst reissender Bierschiss ist zu erwarten!  
25.08.15 15:09 #13 Das beste Bier
ist immer noch das Freibier  
25.08.15 15:41 #14 #1 soso
"Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt,[..]"

...
http://www.vsw.info/00000098fd0d9970d/index.html


"Sie ärgern sich über Abmahnungen?
Sie ärgern sich über ungehörige Werbung Ihrer Mitbewerber?
Sie ärgern sich über die schleppende Bearbeitung Ihrer Beschwerden durch überlastete Behörden?
Sie ärgern sich über das Wirrwarr gesetzlicher Regelungen, das Sie bei Ihrer Werbung zu beachten haben?
Sie ärgern sich darüber, dass die Konkurrenz besser informiert ist als Sie?

Gute Gründe über eine Mitgliedschaft im VSW nachzudenken."


....
ins wessen auftrag die wohl gearbeitet haben ??  
25.08.15 15:45 #15 Wenn es sich
um Kölsch gehandelt hätte, hätte ich das Urteil begrüßt und verstanden. Mit dem Zusatz, dass es auch nicht Bier genannt wierden darf. Aber so: ein klarer Justizirrtum!
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Dies war ein Beitrag zur Friedensstiftung und ein leuchtendes Beispiel gewaltfreier Kommunikation!
25.08.15 15:45 #16 Rechtsbeugung?
25.08.15 15:46 #17 Müssteriös
das Tanze ;-'  
25.08.15 15:46 #18 Ein bedauerlicher Irrtum!
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Dies war ein Beitrag zur Friedensstiftung und ein leuchtendes Beispiel gewaltfreier Kommunikation!
25.08.15 15:47 #19 Schweinejustitz.....!
25.08.15 16:00 #20 bitte, regt Euch nicht auf;

es gibt Schlimmeres in den Threads nebenan :-/  
25.08.15 16:49 #21 der Kläger Verband sozialer Wettbewerb
definiert seinen Verbandszweck u.a. wie folgt:

Gerade in jüngster Zeit ist zu beobachten, wie sich eine Reihe von Unternehmen unterschiedlichster Branchen mit spektakulären Werbekampagnen skrupellos über geltendes Recht hinwegsetzt und zunehmend rechtstreue kleine und mittelständische Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis bringt.

Wie man mit der Klage gegen einen kleinen Familienbetrieb, der das Wort bekömmlich seit über 80 Jahren verwendet, diesem Verbandszweck nachkommt, ist mir rätselhaft. Im Gegenteil wird hier ein kleiner Betrieb in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht, weil er keine spektakuläre Werbekampagne schalten, sondern auf dem Beibehalten eines traditionellen Attributs beharrt.

Unter Berücksichtigung des so definierten Verbandszwecks sollte der für die Klage zuständige Mitarbeiter wegen verbands-schädlichem Handeln abgemahnt werden.
 
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