Publizitätspflicht bei Wikipedia Zitate Die Publizitätspflicht, auch Offenlegungspflicht, ist die in § 325 HGB geregelte Pflicht, den kaufmännischen Jahresabschluss – ggf. nebst Bestätigungsvermerk – im Elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, z. B. die GmbH & Co. KG. Zweck der Regelung ist es, den Stakeholdern des Unternehmens, etwa Geschäftspartnern, Angestellten und Anteilseignern, zu ermöglichen, sich über dessen wirtschaftliche Lage zu informieren. Die Publizitätspflicht korrespondiert mit der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft. da bleibt nur festzustellen, daß der Publizitätspflicht eben weitgehend nicht Folge geleistet wird, insbesondere bei bei Schatzsuchern, z. B. die Nautik Recovery Unternehmen und ähnliche. sowie Ein Wechsel in eine ausländische Rechtsform, bspw. eine britische Limited, bedeutet nach Ansicht von Experten den Unternehmen keine Vorteile, da diese in Großbritannien ebenso streng publizitätspflichtig sind und der dortige Abschluss zusätzlich noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müsse. Sehr bemerkenswert. Aber welche der hier interessierenden Firmen publiziert außer nebulösen PR-Meldungen überhaupt Fakten, die eine Analyse und Bewertung erlauben? |