wohne da, wo es sogenannte Landeskrankenhäuser gibt, manchmal kommen auch Erwachsene dorthin aber oft Jugendliche. Gründe für FREIWILLIGE! Einlieferung sonst Einlieferung woanders JVA etc. sind z.b Selbstmordversuche Alkoholsucht (reicht also aus ne Straftat im Suff zu begehen^^) oder erhöhte Agressivität (das wäre im Mehmets Fall so^^) etc. Nur wenn, da gibt es keine Haftprüfungstermine dort entscheiden Ärzte, ob du gehen kannst und wenn du immer noch "krank" bist dann halt nicht. Gegenfrage ist es rechtsstattlich,wenn man von krimineller Justiz auf einer Seite und Schwerverbrechern auf anderer Seite in die Zange genommen wird, denn man darf sich ja nicht wehren? Im übrigen auch Notwehr ist eine Mär... |