das wird immer noch so sein - wenn es nicht zu arg nach Gestaltungsmissbrauch aussieht, die Fifo umgehen. Also man kauft eben in zwei Depots die Papiere und aus welchem Depot man dann verkauft, die gelten als verkauft, auch wenn die aus dem anderen Depot schon viel früher gekauft wurden.
Verluste sind aber, soweit ich das weiss, nur noch im Jahre des Entstehens, und auch nur mit Gewinn in der gleichen Einkunftsart verrechenbar. Bis ende 2008 war noch der Verlustvortrag möglich. Also, das man die Verluste dann für mehrere Jahre sich sichern kann und entsprechend mit Gewinne gegenrechnen kann.
Neu ist ja wohl auch, dass es keine 1 Jahres Frist mehr gibt - gilt nur noch für Papiere die in 2008 gekauft wurden. D.h. eigentlich müsste immer ein Gewin versteuert werden und damit auch immer, auch noch nach jahren im Bestand ein entsprechender Verlust gegengerechnet werden können.
Daraus ergibt sich, so meine ich, ist es sinnvoll aus rein steuerlicher Erwägung, immer dann einen verlust zu realisieren, wenn man auch einen Gewinnn, in gleicher Höhe oder mehr erzielt hat. Doch niemals darf man alles von den steurlichen Überlegungen abhängig machen.
Also lieber einen steuerpflichtigen Gewinn, als einen Verlust und den dann steuerfrei! |