Ab wann rechnet sich die Zehnjahresfrist, wenn Haus und/oder Grundstück geerbt wurden: ab Todestag, ab Übergabe des Erbscheins oder ab Eintragung ins Grundbuch?
Weder - noch!!
Maßgebend ist der Zeitpunkt "des entgeltlichen Erwerbs", entschied der Bundesfinanzhof schon vor Jahren. (Az.: VI 300/63 U)
Das bedeutet: In den Fällen, in denen jemand ein geerbtes Haus verkauft, ist der "Spekulationsgewinn" nur dann zu versteuern, wenn der Rechtsvorgänger (die Oma) die Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf erworben hatte.
Von welchem "Gewinn" wird dann ausgegangen? Es kommt auf die damaligen Anschaffungskosten und den nun beim Verkauf erzielten Preis an. Auch diese Regelung geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück. (Az.: IX R 149/83) WB. Nur wenn der Verkaufspreis höher ist als der damalige Anschaffungspreis, fällt Gewinn an. ----------- HIER könnte Ihre WERBUNG stehen! |