Es kommt darauf an, ob der Richter sich dahingehend beeinflussen lässt, das Urteil aufgrund der Anträge und der Sachlage zu revidieren. Allerdings sind direkt erst einmal die Stammaktien davon positiv direkt nicht betroffen. Es könnte allerdings sein, dass, wenn man überhaupt das Urteil revidiert, auch ein sauberes Gesamturteil dabei herauskommen sollte, nicht nur eine Bevorzugung desjenigen, der gerade einen Antrag stellt.
Andererseits sind ja noch mehr Spieler im Spiel, potentielle Geldgeber und Aufkäufer. Und wer da im Hintergrund seine Gespräche führt und Abmachungen trifft und deswegen nach aussen stillhält und eben nicht klagt, können wir so kaum sehen.
Ansonsten halte ich das Urteil für angreifbar. Heisst, hinterher kann geklagt. Ich bedaure es, das ich nicht in der Lage bin zu klagen. Ich halte eine gut und zeitlich passend eingebrachte Klage für sehr interessant, da die Firma sehr im Aufwind ist. Vielleicht kommt ja noch jemand anders drauf und kauft Stammaktien auf oder hat es schon getan.
Gruss, St. JCF ----------- Ich denke gerne das Undenkbare Meine Meinung. Keine Handelsempfehlung
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