emQtec (A0JL52) - die neue ArQuana oder was?!

Seite 639 von 647
neuester Beitrag:  25.04.21 02:15
eröffnet am: 30.10.10 22:27 von: Atzetrader Anzahl Beiträge: 16174
neuester Beitrag: 25.04.21 02:15 von: Vanessahdyfa Leser gesamt: 1208815
davon Heute: 86
bewertet mit 32 Sternen

Seite:  Zurück      |     von   647     
09.03.15 14:06 #15951 @tbhomy
Dann erkläre mir doch bitte warum hier der IV schon Jahre diese recht teure Xetra Notierung bezahlt? Müsste er nicht. Und die Variante im Freiverkehr/Parkett wäre 90% günstiger!  

Bewertung:
1

09.03.15 14:09 #15952 Help123
Frag doch den IV. Der wird seine Entscheidung sicherlich begründen können. ;-)

http://dejure.org/gesetze/BoersG/43.html

Es gab während der Regelinsolvenz und dem Bestehen der Xetra-Notierung keinen Insolvenzplan, oder täusche ich mich da?  

Bewertung:

09.03.15 14:10 #15953 DAS frage ich mich auch ..Wie kann der I.
machen ?? Er haftet dafür das die Gläubiger der höchsten Quoten zu bekommen !!

ODER ??

http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverwalter

Haftung von Insolvenzverwalter und -gericht

Verstößt der Insolvenzverwalter gegen die Pflichten des Insolvenzrechts, verletzt er also amtsspezifische Pflichten, so ist er allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet (§ 60 Abs. 1 InsO). Schadensersatz kann also zustehen: Insolvenzgläubigern, dem Gemeinschuldner, Aus- und Absonderungsberechtigten, Massegläubigern. Der Insolvenzverwalter hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen (Verschuldensmaßstab; § 60 Abs. 1 Satz 2 InsO). Er haftet dabei mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Haftung des Insolvenzverwalters bestimmt sich nach § 60, § 61 InsO. Insbesondere haftet der Verwalter grundsätzlich auch dann persönlich, wenn er als Insolvenzverwalter Verbindlichkeiten begründet (Masseverbindlichkeiten) und diese aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden können. Neben dem Privatvermögen haftet auch die Insolvenzmasse mit. Die Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter verjähren grds. nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis (§ 62 Satz 1 InsO); spätestens jedoch in drei Jahren von der Aufhebung oder der Einstellung des Insolvenzverfahrens an (§ 62 Satz 2 InsO). Fehler bei der Auswahl des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht können eine Amtshaftung nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG nach sich ziehen, weil das Spruchrichterprivileg (§ 839 Abs. 2 BGB) für die Auswahlentscheidung nicht greift.  
09.03.15 14:32 #15954 emQtec BID 100.000 auf der 1,5 cent !!
 

Bewertung:

09.03.15 15:15 #15956 das könnte noch interessant werden
was der IV hier noch vor hat...
 

Bewertung:

09.03.15 15:17 #15957 XTR-Listing
wäre auch komplett überflüssig wenn er nichts vor hätte...  

Bewertung:
1

09.03.15 15:24 #15958 Fakt ist,
dass nach der Schlussverteilung eine Nutzung des Börsenmantels nicht mehr möglich ist, und die Löschung der AG von Amts wegen erfolgt.

Die Gesetzeslage ist eindeutig, auch wenn sie einigen hier nicht passt.  

Bewertung:

09.03.15 15:44 #15959 Rudini Abwarten ...
 
09.03.15 15:58 #15960 hat ein Schlussverteilung stattgefunden ??
 
09.03.15 16:08 #15961 Auf die Internet Seite von Emqtec ist
ViaControl GmbH !!


http://www.emqtec.com  
09.03.15 17:12 #15962 freu mich
Dann blätter mal zurück, das Thema ViaControl GmbH lief bereits öfters.  

Bewertung:

09.03.15 17:16 #15963 #15960
#15937...nicht lange her das Posting. Lol. ;-)  

Bewertung:

09.03.15 18:08 #15964 Sekt oder Selters!
 

Bewertung:

09.03.15 19:26 #15965 Hm, soweit ersichtlich
normaler InsO-Verlauf.
Verwertung + Aufhebung.
Weiß aber nicht, was für ein mögl. Vol. die NVT haben soll.
Überhalb 12 Mio, Zeithorizont?

 

Bewertung:

10.03.15 09:18 #15966 alles über 12Mio geht an die Aktionäre
 

Bewertung:

10.03.15 09:28 #15967 common
Siehe verfügbare Verteilungsmasse...oder überweist du den Rest?  

Bewertung:

16.03.15 09:56 #15968 es könnte noch interessant werden...
XTR-Notierung, ausstehende Zahlungen...  

Bewertung:

23.03.15 20:37 #15969 Man darf gespannt sein
was hier noch kommt..........oder auch nicht!  

Bewertung:

08.04.15 09:01 #15970 eher nicht...
 

Bewertung:

22.04.15 22:50 #15971 jede Wette
Die  Quh sieht noch einmal die 0,20  

Bewertung:

23.04.15 00:23 #15972 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 13.06.15 22:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.

 

 

Bewertung:

23.04.15 08:39 #15973 #15937
Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren läuft...  

Bewertung:

23.04.15 08:42 #15974 ist grausam wennn nichts geht ....
 

Bewertung:

23.04.15 08:50 #15975 In operativen Werten geht was...
...bei Insolvenzwerten darf man sich nicht wundern. Das Gesetz bestimmt hier oftmals das Schicksal des Unternehmens.

Es gibt aber eine Gemeinsamkeit: Bei beiden Werten kann man den Erfolg nicht herbei reden.

 

Bewertung:

Seite:  Zurück      |     von   647     
Antwort einfügen - nach oben
Lesezeichen mit Kommentar auf diesen Thread setzen: