"Dadurch, dass die Höhe des Ausgabepreises je Aktie zugleich dem geringsten Ausgabebetrag entspricht, wird die Erbringung des Ausgabepreises durch die Sacheinlage durch einen gerichtlich zu bestellenden Prüfer gemäß § 183 Abs. 3 Satz 1 AktG vollumfänglich überprüft werden. Dies stellt zugleich sicher, dass die Sachkapitalerhöhung nur dann durchgeführt werden kann, wenn der gerichtlich zu bestellende externe Prüfer das vom Vorstand gefundene Ergebnis bestätigt, wonach durch die Einbringung der Elanix Technologies AG-Aktien mindestens ein Wert in Höhe des Ausgabebetrages eingebracht wird."
Ergänzend ist festzustellen, dass der Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie auch nicht etwa angesichts des derzeit höher liegenden Börsenkurses der Aktie unserer Gesellschaft unangemessen erscheint. Der Börsenkurs unserer Gesellschaft ist sehr volatil und hat in den letzten 52 Wochen ca. zwischen EUR 1,00 und EUR 2,40 geschwankt, was sich nur durch Spekulationen und vergleichsweise geringe Handelsvolumina, nicht aber durch die Entwicklung der Porta Systems AG erklären lässt. Da der Vorstand den derzeitigen Börsenkurs hinsichtlich des Werts der Porta Systems-Aktie für überhöht und nicht aussagekräftig hält, darüber hinaus die Gesellschaft durch eine Übernahme der Elanix Technologies AG grundlegend umgestaltet und das Grundkapital verzehnfacht wird, hält der Vorstand einen Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie unter Berücksichtigung aller Umstände für gerechtfertigt. Vor diesem Hintergrund hält der Vorstand den vorgeschlagenen Ausgabebetrag für angemessen.
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