Höft und Wessel 2008

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eröffnet am: 02.01.08 13:18 von: stan2007 Anzahl Beiträge: 679
neuester Beitrag: 25.04.21 00:07 von: Monikasbrta Leser gesamt: 149811
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30.09.16 15:44 #651 Ja, egal welchen Mist sie abliefern.
30.09.16 16:38 #652 Nun kommen die Leichenfledderer
30.09.16 16:41 #653 Manteldeal?
30.09.16 17:02 #654 Asset Deal!
30.09.16 19:19 #655 unglaublich
04.10.16 12:24 #656 Mich wundert, daß das Ask am Freitag sowie
heute so dünn besetzt ist.  
04.10.16 16:28 #657 Festzuhalten ist, daß Metrich im Vergleich zu .
Nanovation als AG gescheitert ist...Schade!!  
08.11.16 16:00 #659 Aufhebung der Eigenverwaltung

DGAP-Adhoc: METRIC mobility solutions AG: Aufhebung der Eigenverwaltung der METRIC mobility solutions AG i.I. nach erfolgreicher übertragender Sanierung (deutsch)

METRIC mobility solutions AG: Aufhebung der Eigenverwaltung der METRIC mobility solutions AG i.I. nach erfolgreicher übertragender Sanierung

METRIC mobility solutions AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Sonstiges

08.11.2016 15:50
http://www.finanznachrichten.de/...her-uebertragender-sanieru-016.htm  
08.11.16 19:34 #660 Metric ist ein gutes Beispiel dafür....
...dass Eigenverwaltung nicht den Aktionärsinteressen folgen muss. ;-)  
10.11.16 22:08 #661 ...
wie läuft das jetzt weiter, werden die aktien irgendwann aus dem depot gelöscht?  
11.11.16 08:26 #662 Pocky
Ob und wann hängt aktuell noch von so einigen Faktoren ab.

Sollte der Insolvenzverwalter sich für einen Börsenwiderruf entscheiden, muss man die Situation dann neu bewerten. In allen anderen Fällen dürfte bis zum Ende des Insolvenzverfahrens noch etwas Zeit vergehen, schätze ich.

Theoretisch kann es bis zum Schlusstermin auch noch eine Fortführung der AG geben. Aber das hängt ebenfalls von zahlreichen Faktoren ab, die derzeit wohl kaum jemand absehen kann. Vor allem von der Frage, ob diese AG für einen Käufer überhaupt interessant ist.

Meine Meinung.  
10.02.17 12:26 #663 Umsatz
Erste Käufe  
16.11.18 18:52 #664 News
908 IN 460/16 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der METRIC mobility solutions AG, Rotenburger Straße 20, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 57006), vertr. d.: 1. Thomas Dibbern, Röhrichtweg 19 A, 30559 Hannover, (Vorstand), 2. Paul Lebold, Geschwister-Scholl-Straße 31, 23357 Bad Sägeberg, (Vorstand), 3. Dr. Günter Kuhlmann, Mühlenkamp 6, 37574 Einbeck, (Vorstand), wurde beschlossen:



Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).



Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 06.12.2018 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.



Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.



Amtsgericht Hannover, 06.11.2018
 
16.11.18 19:38 #665 Die Anhörung zum Vergütungsantrag...
...erfolgt demnach also nur schriftlich. Das spart Zeit und Kosten im laufenden Insolvenzverfahren.  
16.11.18 19:44 #666 Metric
Rückt der Schlusstermin im Insolvenzverfahren bereits näher ?  
16.11.18 20:54 #667 das kann durchaus passieren,
aber es stellt sich die Frage, warum am 06.06.2018 an allen Plätzen ein mehr oder weniger reger Handel stattgefunden hat, insbesondere Berlin mit über 50T€ ?
In dieser Zeit, also am 05.06. / 06.06.2018 erging vom AG Hannover der Beschluß der Befreiung von Bilanzveröffentlichung auch zukünftig.
Wurde aber nicht von insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht sondern vom Bundesanzeiger, allerdings erst ca. 1 Monat später ( im Juli ).
Somit konnte es also am 06.06.2018 Keinem bekannt gewesen sein, es sei denn....
Mich würde bitte Ihre Meinung dazu interessieren.

n.m.M. und keinerlei Handelsaufforderung der AKtie
 
18.11.18 10:50 #668 tbhomy, die Sache meinet ich
METRIC mobility solutions AG

Hannover

Befreiung der Prüfung desJahresabschlusses und des Lageberichts

Ausfertigung

Amtsgericht Hannover 05.06.2018

Registergericht

Geschäftsnummer: HRB 57006

Beschluss

In der Handelssache der

METRIC mobility solutions AG

wird die Gesellschaft in entsprechender Anwendung von§ 71 Abs. 3 GmbHG von der Prüfung desJahresabschlusses für das Geschäftsjahr29.08.2017 bis 28.08.2018 und die darauf folgendenJahresabschlüsse durch einen Abschlussprüferbefreit.

Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 25.000 €.

Gründe:

Der zulässige Antrag ist begründet.

Die Verhältnisse der Gesellschaft sindüberschaubar. Nach der Eröffnung deslnsolvenzverfahrens ist der Gesellschaftszweck aufAbwicklung und Liquidation gerichtet. Ein operativesGeschäft besteht nicht mehr. Alle Mitarbeiter sind imZuge des Betriebsüberganges für die ALMEX GmbHtätig. Die Eigenverwaltung wurde aufgehoben.

Die Festsetzung des Geschäftswertes beruht auf§ 36 GNotKG.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde analog §273 Abs. 5 AktG, § 402 Abs. 3 FamFG angefochtenwerden. Sie ist einzulegen innerhalb einer Frist von einemMonat (§ 63 Abs. 1 FamFG) bei dem AmtsgerichtHannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover. Die Frist beginntmit der Zustellung der Entscheidung.

Dr. Lenz

Richterin am Amtsgericht

Ausgefertigt


Hannover, den 06.06.2018

HaackJustizhauptsekretärin

alsUrkundsbeamter/in der Geschäftsstelle

Quelle ; www.bundesanzeiger.de
warum steht es denn nicht bei insolvenzbekanntmachungen eigentlich drin, sollte doch wohl ?

n.m.M. und keinerlei Handelsaufforderung der Aktie  
18.11.18 11:20 #669 hist. Kurse in Berlin
06.06.18 0,018 0,23 0,018  0,23 € 250.000 53 T

kann natürlich auch purer Zufall sein, denn die o.e. Sache wurde ja erst am 27.07.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
n.m.M. und keinerlei Handelsaufforderung der Aktie  
18.11.18 13:35 #670 #668/#669
Der Geschäftswert im laufenden Verfahren wurde nach §36 GNotKG als gering eingestuft. Daher kann das weitere Verfahren auch, wie aus #664 ersichtlich, ohne Termine schriftlich geführt werden. Zwecks Vereinfachung und Schutz der Masse vor unnötigen Ausgaben.

Vlt, etwas höheres Volumen im Juni, weil nicht nur ich das Ende herannahen sehe ?

Ich vermute auf Grund dieser Entwicklung des Verfahrens, dass bald der Schlusstermin bekannt gegeben wird. Danach folgt vermutlich wie üblich §200 InsO und dann §394 FamFG.

Wer meinen Beiträgen hier auf Ariva folgt, sollte inzwischen im Thema sein, was den Ablauf eines Insolvenzverfahrens angeht..

Reine Meinungsäußerung meinerseits.  
18.11.18 14:14 #671 #670 tbhomy,
sie meinen: Vlt, etwas höheres Volumen im Juni, weil nicht nur ich das Ende herannahen sehe ?

aha. und das konnte man eben gerade am 06.06.2018 besonders gut feststellen ? Und deshalb, weil man nun endlich zu dieser Erkenntnis gekommen ist, wurden noch eine " paar Stücke " gekauft ???

Diese hier :    Berlin               250 000        53.000 €
                          Stuttgart          23 200           4.316 €      
                          München          69 657         15.021 €
                          Frankfurt          76 673            9.043 €
                          Düsseldorf          8 451               867 €

Also 427.981 Stücke zum Preis von 82.247 € insgesamt kann man schon einmal als etwas höheres Volumen bezeichnen ….  
 
20.11.18 12:15 #672 tbhomy, hier wird Ihr Sachverstand gebraucht,
aus dem Beschluß vom 06.06.2018

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
§ 71 Eröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten

warum wird hier nach GmbHG verfahren, es handelt sich doch um eine AG ?  
20.11.18 13:27 #673 #672
Dürfte sich um einen Fehler handeln, denn eigentlich gilt hier §270 Absatz 3 Aktieegesetz.

https://dejure.org/gesetze/AktG/270.html

Allerdings habe ich bereits Analogien gesehen, die Bezug auf beide Gesellschaftsformen nehmen, da nahezu identisch.  
20.11.18 13:54 #674 ein Beschluß auf falscher Grundlage aufgebaut.
ist der dann nicht ungültig ? Schwer zu glauben was so alles möglich ist. Da sollte mal vielleicht jemand Bescheid geben ???  
20.11.18 14:09 #675 der kleine Unterschied könnte darin bestehen...
… nach der jetzigen Formulierung die Beschwerde von Aktionären nicht zugelassen würde,  aber nach §270 Abs.3 AktG sehr wohl....
Wenn man es mal so formulieren darf, ein Ausschluß der Aktionäre von ihrem Recht der Beschwerde per Gerichtsbeschluß ? Oder würde das am Ziel vorbeigehen ?

Sollte man da mal über eine Beschwerde nachdenken ?

n.m.M. und keinerlei Handelsaufforderung der Aktien  
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