90 % für Begrenzung der Flüchtlinge

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eröffnet am: 10.11.16 22:19 von: Rubensrembrandt Anzahl Beiträge: 64
neuester Beitrag: 12.11.16 12:48 von: Weckmann Leser gesamt: 6752
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11.11.16 19:20 #26 Kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in D
R. Scholz ist Verfassungsrechtler und war CDU-Verteidigungsminister und vorher Justizsenator
in Berlin.

http://www.ariva.de/forum/...htlinge-auf-526953?page=674#jumppos16855  
11.11.16 19:27 #27 Ich find das einfach nicht
Kannst du nochmal bitte den Beleg für
"Nach Merkel können in Deutschland Asylanträge unbegrenzt gestellt werden. Diese
Aussage wird allerdings von Verfassungsrechtlern bestritten, z. T. sogar als verfassungs-
widrig angesehen."
bringen?
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
11.11.16 19:34 #28 #27
https://www.youtube.com/watch?v=svdMPLv3CLY

https://www.youtube.com/watch?v=Sefl824vTn4
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There are only 10 types of people in the world: Those who understand binary, and those who don't.
11.11.16 19:36 #29 # 27 Siehe z. B. # 26
oder hier:

http://www.focus.de/politik/deutschland/...obergrenze_id_5016673.html

Sätze wie „Wir schaffen das“, „Das Asylrecht kennt keine Grenze nach oben“ oder „Alle Syrer erhalten in Deutschland Asyl“ sind verfassungsrechtlich weitgehend nicht gedeckt, legt der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hier für FOCUS in zehn Grundsätzen dar. Solch weit verbreitete Rechtsirrtümer versperren seiner Ansicht nach den Blick auf die notwendigen Reformen zur Eindämmung wie Kontrolle des laufenden Flüchtlingsstroms.
 
11.11.16 19:36 #30 Soll ich mir das jetzt ansehen?
Nö. Sag/beleg es kurz und knapp.
Ich kenn ja nur den entsprechenden Artikel im GG. Da steht nix von einer Obergrenze. Oder können wir z.B. Art. 1, Würde des Menschen ist unantastbar, auch ein klitzekleinwenig begrenzen?
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
11.11.16 19:39 #31 #29: Naja, nur weil ein Verfassungsrechtler etw.
behauptet, heißt dies nicht, dass er damit Recht hat.  
11.11.16 19:40 #32 @30 ja, natürlich- was denn sonst?
Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. ...

Mit Artikel 1 möchtest du wohl alles andere aushebeln?
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11.11.16 19:42 #33 Komm nicht mit sowas, Weckmann
Wenn auch nur eine Quelle seinen Schmonz belegt, wird das penetrant wiederholt. Sein Liebling seit einiger Zeit ist ja Collier. "Merkel hat keinen einzigen Syrer gerettet". Ich sach das mal den Syrern, mit denen ich es zu tun habe.
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
11.11.16 19:43 #34 Fliwatüt,
kannst du mir jetzt noch sagen, wo da was von Obergrenzen steht?
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
11.11.16 19:44 #35 Du kennst einfach zu wenig
und postest häufig aus dem hohlen Bauch. Deshalb ist es schwer mit dir substantiell
zu diskutieren. Aber möglicherweise reicht es in Niedersachsen, als Papagei die
offizielle Meinung nachzuplappern. Obwohl es mir schwer fällt zu glauben, dass
du Lehrer bist.  
11.11.16 19:46 #36 doch doch - ist er! und diese qualifikation
ist notwendig um sich an der uni einschreiben zu dürfen :)  
11.11.16 19:49 #37 Talisker, eine Obergrenze zu benennen ist nicht
notwendig wenn Artikel 16 von unserer Regierung angewendet wird. Wozu haben wir Gesetze und Abkommen wie Dublin deiner Ansicht nach.
Ich wünsche mir auch eine andere, viel bessere Welt! Ich muss aber mit der klar kommen die ich vorfinde und in dieser gelten aus gutem Grund Regeln.
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11.11.16 19:52 #38 und noch was
das Grundgesetz ist nicht verhandelbar! Artikel 16 steht nicht im Widerspruch mit Artikel 1.
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11.11.16 19:57 #39 16a. Außerdem ist es ein Grundrecht. Es gew.
etwas. Die Regierung kann auch darüber hinausgehen. Zudem war die die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in diesen Drittstaaten eben nicht sichergestellt.  
11.11.16 20:07 #40 @39 und das ist eben falsch
Die Regierung darf eben nicht das Grundgesetz aushebeln und über irgendwas hinausgehen. Das kostet nämlich regelmäßig (Steuer)Geld und dieses darf nicht gesetzesfremd verwendet werden.

Und wenn du jetzt noch andeuten möchtest das ein Kriegsflüchtling, wenn er denn einer ist, in irgend einem EU-Mitgliedsstaat nicht prinzipiell sicher ist, dann brauchen wir natürlich über gar nichts mehr diskutieren. Dann bezweifelst du aber auch die EU an sich.  
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11.11.16 20:11 #41 Dein Posting, Rubensrembrandt,
ist so voller Substanz, da bleibt kaum Platz für eine Aneinanderreihung von ad hominem. Die Relevanz von Niedersachsen, Lehrer, offizieller Meinung erschließt sich jedem sofort.

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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
11.11.16 20:18 #42 #40: Lesen ist nicht Deine Stärke, oder? In we.
chem Land ist denn die Umsetzung eines der in Art. 16a II GG genannten Abkommen sichergestellt, wenn Flüchtlinge mit Eisenbahnwaggons oder Bussen durch dieses Land zu einem Nachbarland gefahren werden, ohne die Möglichkeit zu haben, dort einen Antrag auf Asyl oder Anerkennung als Flüchtling zu stellen? Du hast den Art 16a II GG sogar selbst hier reingestellt.

Natürlich das die Regierung über ein Grundrecht hinausgehen. Sie darf es nur nicht unzulässig einschränken.
Und die Kosten sind geregelt.  
11.11.16 20:23 #43 "Natürlich darf" muss es heissen.
11.11.16 20:26 #44 Weckmann, lass bitte den Ton
kann ja sein, dass es hier üblich geworden ist anderen Schwächen in Grundlegendem zu unterstellen, bei mir kannst du das sein lassen.
Ich gehe mal ohne Prüfung davon aus, dass die Liste der sicheren Länder alle EU Staaten enthält. Das GG ist viel schlauer verfasst als sich viele vorstellen können.

Artikel 16a III
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird
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11.11.16 20:34 #45 #44: Art. 16a III GG bezieht sich klar erkennba.
auf die Herkunftsstaaten, der Abs. 2 dahingegen auf die Staaten, aus denen jemand in die BRD einreist.

Lesen hilft!  
11.11.16 20:43 #46 noch was zu den Bussen
blende doch bitte nicht aus, dass die absolute Mehrheit der Migranten nach Deutschland will. Das kannst du dir in jeder Reportage des öffentlich rechtlichen Fernsehens anhören wenn Migranten gefragt werden. Das Österreich es z.B. nicht will, das die im Transit durch ihr Land durchlatschen und deshalb Busse einsetzen kann man denen nicht verübeln.  
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11.11.16 20:53 #47 Wenn Ö die nicht in Ö will, hätte es die Flüch.
linge an der Grenze zurückweisen müssen. Wenn es sie nach Ö hineinläßt, ist Ö auch für die Flüchtlinge verantwortlich.  
11.11.16 20:56 #48 @45
Wenn du ein Land betrittst, dann ist dein Herkunftsland das aus welchem du den Fuß auf deutschen Boden setzt und nicht das aus dem du irgendwo mal losgelaufen bist. Dublin regelt den Rest.

Ich verstehe grundsätzlich deine Denkweise und ich bin auch der Meinung das vieles ganz erheblich schief läuft. Durch eine unkontrollierte Migration werden wir aber keine Probleme lösen und wir werden Regierungen bekommen die wir nicht wollen. Wenn über 50% der Bevölkerung jeden Euro zwei mal umdrehen muss um über die Runden zu kommen, dann hast du eine Wählerschaft die Geschenke an Fremde nicht tolleriert.
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11.11.16 21:00 #49 @47 ist Theorie im Schengen Raum
Wenn sich jemand in der EU befindet und keine Straftaten oder ähnliches begeht, kann er sich frei über die Grenzen bewegen. Der darf gar nicht aufgehalten werden, nur an der EU Außengrenze ist das möglich. Wenn der dann auch noch sagt, er möchte weiter in ein anderes Land... was glaubst du?
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11.11.16 21:09 #50 #48: Nein. Im Abs. 2 heißt es ganz klar: "... .
aus ... einreist, ...". Das fehlt im Abs. 3. Außerdem sind die dort genannten Unterdrückungstatbestände doch gerade Asylgründe. Dort heißt es zudem "... ein Ausländer aus einem solchen Staat ..." und nicht in einem solchen Staat. Zudem würde ein eigener Abs. 3 keinen Sinn ergeben, wenn es so wäre, wie Du es schreibst. Dann würde man das nämlich schon in den Abs. 2 mit hineinpacken.  
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