Die Justiz tat seine Erzählungen über Schwarzgeldgeschäfte als Hirngespinste ab, doch ein ehrenamtlicher Richter hält das Urteil zu Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie für höchst angreifbar. Im Landtag verstärkt derweil die Opposition den Druck auf Justizminis ... [...]
Am Mittwoch meldete sich in der Causa Heinz Westenrieder, 67, zu Wort. Westenrieder saß im Jahr 2006 im Verfahren gegen Mollath als Schöffe zu Gericht. Im Licht der neuen Erkenntnisse über den "Schwarzgeldkomplex" halte er das damals ergangene Urteil inzwischen für "überaus angreifbar", sagte der frühere Schöffe im SZ-Gespräch. Das Gericht hätte den diversen Schwarzgeldvorwürfen des Angeklagten Gustl Mollath damals "unbedingt nachgehen" müssen.
Es hätte auch einen "zweiten psychiatrischen Gutachter hinzuziehen" müssen. Mollath hatte sich vom Gutachter im Verfahren nicht explorieren lassen. Der ehemalige Schöffe Westenrieder sagte, das Gutachten sei deshalb "weitgehend nach Aktenlage" erstellt worden. Er habe es bereits damals als "schwaches Gutachten" eingeschätzt. Westenrieder, ein ehemaliger Klinikdirektor, gab an, als Schöffe an etwa 60 Verfahren beteiligt gewesen zu sein.
Einen so scharfen richterlichen Ton wie in dem Prozess gegen Mollath habe er allerdings nie vorher oder hinterher erlebt. Der Vorsitzende Richter habe den Angeklagten mehrfach zurecht gewiesen, er solle zu dem "Schwarzgeldkomplex" schweigen.
Der Schöffe habe sich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen. "Nachdem das Verfahren öffentlich war, muss ich über das, was im Saal vorgegangen ist, nicht schweigen", sagte Westenrieder. Er habe kein schlechtes Gewissen wegen des damaligen Urteils. "Vor allem aber deshalb, weil ich mich nun dazu äußern will."
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Der damalige Vorsitzende Richter, Otto Brixner, widerspricht dem ehemaligen Schöffen vehement. Auf SZ-Anfrage sagte er: "Was wir in dem Verfahren gemacht haben, daran gibt es aus meiner Sicht nichts zu ändern." [...] "Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht", sagte der seit vier Jahren pensionierte Richter. Er überlege sich, gegen den ehemaligen Schöffen Strafantrag zu stellen. [...] |