OLG München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht!

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eröffnet am: 07.09.18 09:29 von: 007_Bond Anzahl Beiträge: 43
neuester Beitrag: 07.09.18 18:45 von: The_Hope Leser gesamt: 9351
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07.09.18 09:29 #1 OLG München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht!
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Meinungsfreiheit im Streit um Kommentare auf Internetplattformen gestärkt. Betreiber müssen dieses Grundrecht genauso hochhalten wie staatliche Stellen, haben die Richter entschieden. Die Meinungsfreiheit und die anderen grundgesetzlich geschützten Rechte gelten demnach zwar primär im Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Sie wirkten sich aber auch mittelbar auf Dritte aus – wie auf den großen "öffentlichen Marktplätzen für Informationen und Meinungsaustausch".

Mit der einstweiligen Verfügung vom 27. August erklärt das OLG eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzwerks für nichtig, in dem dieses sich das Recht vorbehält, Kommentare zu löschen, wenn sie nach interner Auffassung gegen die erklärten Nutzungsbedingungen "oder unsere Richtlinien" verstoßen (Az.: 18 W 1294/18).

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...-bei-Facebook-4156833.html  
07.09.18 09:58 #2 Heißt im Klartext:
jeder Schreiberling ist sich für sein Geschriebenes selbst verantwortlich (müsste demnach deutlich/kenntlich vom Anbieter verlautbart werden). Und solange es nicht gegen Gesetze verstösst, dürfte - gar müsste alles frei veröffentlicht werden. Macht sich jemand strafbar, verantwortet der jenige seine Tat selbst.


Ariva, alles klar?
noch nicht - kommt auch noch ...
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
07.09.18 10:14 #3 aber genau lesen

Die schwierige Frage, wie weit das Recht privater Online-Unternehmen beim Löschen nutzergenerierter Beiträge geht, beschäftigt die Gerichte seit Längerem. Die bisherigen Beschlüsse fallen dabei teils nicht ganz einheitlich aus. So entschied im Juli etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass Facebook zurecht einen Kommentar als Hassrede nach den eigenen Gemeinschaftsstandards eingestuft habe....


Die Entscheidung des Portalbetreibers, den Eintrag zu löschen und den User zeitweilig zu sperren, sei auch mit Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit vereinbar, befand das OLG in diesem Fall.


/Einelfallbewertung des sozialen Netzwerks

 
07.09.18 10:22 #4 ? nein, steht nicht drin - also der Wortlaut gibt
es nicht her - denn das würde Zensur bedeuten - halt eine auf Umwegen ... und hätte somit nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

"Eine Zensur findet nicht statt." ist der letzte Satz!


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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
07.09.18 10:26 #5 karlsruhe
für international   gehandelt  ((wer ist Facebook??)
#münchen  für das deutsche Hausrecht   also  ariva gehört nach deutschlland ??     müssen die LÖSCHER selber entscheiden  von wem sie verklagt werden können ??    oder so    

.anbei ** durch die Hitzewelle ist in einigen gewässern Deutschland ein Fischsterben hergegangen

https://www.google.de/...00.html&usg=AOvVaw1UiQ_gg4bXhojxRw_Adcig  
07.09.18 10:34 #6 es bleibt schwierig
hier von Juni  2018    auch  ein  OLG -Urteil

http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/...n/?LISTPAGE=1149727
"Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" Den Nutzer, der ständig diesen Satz postete, hat Facebook zu Recht ausgeschlossen.
 
07.09.18 10:37 #7 Das OLG erweist auf Grundgesetz Art 5

Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art 5 GG, ergibt sich nichts anderes. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche  Eingriffe und entfalten zwischen Privaten, also hier zwischen dem Nutzer und facebook, nur mittelbare Wirkung. Die in diesem Fall angewandten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von facebook berücksichtigen diese mittelbare Wirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in angemessener Weise.



Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.



Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2018 Az. 15 W 86/18

 
07.09.18 10:49 #8 mir kommt es vor, als ob dir #1,2 und 4
gar nicht "schmecken" würde.

Naja, Meinungsfreiheit muss halt nicht jedermanns Sache sein. Das ist übrigens auch Meinungsfreiheit.
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
07.09.18 11:04 #9 Zitat:
Den Grundrechten kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit eine mittelbare Drittwirkung zu, als das Grundgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung aufgerichtet hat, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen (BVerfG, Beschluss vom 23.04.1986 – 2 BvR 487/80, Rn. 25, BVerfGE 73, 261; Urteil vom 15.01.1958 – 1 BvR 400/51, Rn. 26, BVerfGE 7, 198; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 1 Rn. 54 m.w.N.).

In dieser Funktion zielen die Grundrechte nicht auf eine möglichst konsequente Minimierung von freiheitsbeschränkenden Eingriffen, sondern sind im Ausgleich gleichberechtigter Freiheit zu entfalten. Hierbei sind kollidierende Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so zum Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09,Rn. 32 m.w.N., NJW 2018, 1667).

(1)  Die Interpretation einer Äußerung setzt die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums voraus. Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete  Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers und dem allgemeinen Sprachgebrauch in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie  darf  nicht  aus  dem  sie  betreffenden  Kontext  herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung  zugeführt  werden  (BGH,  Urteil  vom  12.04.2016  –  VI  ZR  505/14,  Rn. 11 m.w.N.,  MDR  2016,  648  f.).

https://www.heise.de/downloads/18/2/4/9/6/2/1/7/18_W_1294_18.pdf

Und gerade der letzte Abschnitt wird oftmals im Rahmen einer Moderation nicht beachtet (leider!).  
07.09.18 11:26 #10 Man sollte durchaus erwähnen, dass sich das de.
Entscheidung zugrunde liegende Posting wohl kein Hassposting war.  
07.09.18 11:30 #11 meinst wie hier oft geg. ossi & russlanddeutsc.
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
07.09.18 11:33 #12 Nöö. Sondern gegen Asylbewerber und andere
Schutzsuchende.  
07.09.18 11:35 #13 Jedenfalls kann
den Gutmeinenden nun ordentlich auf die Finger geklopft bzw. diesen jene geklemmt werden.

:))  
07.09.18 11:36 #14 meinst in Ernst Schutzsuchende wie im Chemnit.
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
07.09.18 11:37 #15 m & n mal tauschen :)
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
07.09.18 11:40 #16 nana Weckmann, der Verfassungskenner
Informierten,  intelligenten Menschen ist ja inzwischen hinlänglich bekannt,
dass es  sehr viele  Wirtschaftsflüchtlinge sind und
ihre Identität nicht endgültig geklärt ist,  da sie keine Pässe
vorweisen "konnten".

In welcher Welt lebst du bloss?

Asyl im Sinne der Väter des GGs  ist bekanntlich etwas anderes,
nämlich politisch Verfolgte.
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !
07.09.18 11:44 #17 Hauptsache, das lesen auch die Mods hier
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Glauben setzt  Hoffnung voraus. Nur leider wird diese Voraussetzung selten erfüllt!
07.09.18 11:52 #18 Die nebenamtlichen Mods hier, BigSpender,
sind  u.U. Studenten z.B. der "Kommunikationswissenschaften". "Lehramt in Deutsch und Biologie"
oder der Ökotrophologie.
Jurastudenten, die eine starke Neigung zum deutschen Recht haben, werden bei der
liberalen Haltung des Chefs wohl kaum dabei sein.
Vielleicht irre ich mich ja auch.
Was weiss  i.d.R.  schon so ein Student von z.B.  21 J. vom  geltenden Recht?
Das Abitur heutzutage ist doch sowieso "geschenkt".
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !
07.09.18 12:08 #19 #10 richtig
2 verschiedene Fälle, 2 verschiedene Urteile

von 2 verschiedenen  OLG

Es bleibt beim Einzelfall und der laufenden Rechtsprechung.

Ariva kann sich entspannt zurücklehnen.

Der Freifahrtschein für Einige hier ist es gewiss nicht.  
07.09.18 12:44 #20 Facebook konnte sich offenbar
nicht entspannt zurücklehnen. Das kann am Ende dann doch sehr teuer werden, so etwas zu ignorieren. Wobei das Urteil des OLG München meine vollste Zustimmung findet!  
07.09.18 13:05 #21 #20 wie teuer war es denn?
Habe es wohl überlesen.

Hast den Betrag gesehen?  
07.09.18 13:25 #22 Aus der FAZ:
Wenn Gerichte zügig entscheiden, könnten die mit Kommentarlöschungen oft verbundenen Kontosperren deutlich vor Ablauf der üblicherweise dreißig Tage währenden Frist aufgehoben werden, sagt der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der dieses Verfahren betrieb und auch in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen gegen Facebook klagt. Zwar verstoße das Netzwerk mitunter gegen gerichtliche Entscheidungen, dies habe dann aber Ordnungsmittelverfahren zur Folge. „Auf lange Sicht geht es darum, eine klare Rechtsprechung zu etablieren, dass Facebook keine Inhalte löschen darf, die die Meinungsfreiheit erlaubt.“ Das soziale Netzwerk sei für viele Menschen inzwischen einer der wichtigsten Orte, um von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen – dementsprechend könne dort keine „Meinungsfreiheit light“ gelten.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...-bei-Facebook-4156833.html

Frag doch mal bei Facebook am, wie teuer sie eine solche Ordnungswidrigkeit kommt.

Kennst Du schon das Pendel, das über Facebook schwingt?

https://web.de/magazine/wirtschaft/...droht-billionen-strafe-32878880

 
07.09.18 13:30 #23 Ariva Zentrale warm anziehen...sehr warm
gut alternativ macht Ihr das Forum zu.....verdient dann aber auch nichts.....tja end oder weder.....
07.09.18 13:30 #24 Was ist an #1 neu...?

Wer sich mit Klarnamen in einem Forum anmeldet:

1. beleidigt man einen anderen Nutzer oder gibt ihm einen Schimpfnamen...
-> evtl. Strafanzeige und Verurteilung mit Geldstrafe.

2. Einbringen Verfassungsfeindlicher Elemente in die Postings...
-> evtl. Strafanzeige u. Knast möglich.

3. Unwahrheiten oder Hetze gegen Minderheiten.
-> evtl. Strafanzeige u.  Verurteilung möglich...

Das ist dann wie im echten Leben....

Meinungsfreiheit hat seine Grenzen.
 
07.09.18 13:32 #25 Also haste keine Zahl
Schade.

Die Ordnungsmittel werden angedroht, wenn der Verurteilte dem Urteil nicht nach kommt

https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsmittel

Versehe ich jetzt mal so.

Strafe ja, aber nur wenn facebook sich quer stellt. Es bleibt bei Einzelfachbetrachtung.  
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